Kündigung / Urlaubsanspruch

12. Juni 2025 16:59 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

ich möchte zum 31.07. kündigen. Wenn ich es richtig verstehe, steht mir dann der komplette Jahresurlaub zur Verfügung. Eine 1/12 Regelegung bei Beendigung gibt es nicht in meinem Arbeitsvertrag.
Frage:
Ist der Zeitpunkt an dem ich die Kündige ausspreche egal oder muss diese auch im 2. Halbjahr liegen, damit ich den vollen Anspruch habe?
Ich würde nämlich gerne am 19.06 die Kündigung zum 31.07 kündigen oder muss ich warten?

Vielen Dank!

12. Juni 2025 | 18:10

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Der Zeitpunkt, zu dem Sie die Kündigung aussprechen, ist für den Anspruch auf den vollen Jahresurlaub nicht entscheidend. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis zum 31.07. endet, was in der zweiten Jahreshälfte liegt, haben Sie Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, vorausgesetzt, die Wartezeit von sechs Monaten ist erfüllt.


2.

Es kommt auf den Beendigungszeitpunkt an, nicht auf das Datum des Aussprechens der Kündigung. Bei einem Ausscheiden im zweiten Kalenderhalbjahr der volle Urlaubsanspruch besteht. D.h., dass bei einer Beendigung zum 31.07. der volle gesetzliche Jahresurlaub zusteht.


3.

Daher können Sie Ihre Kündigung am 19.06. aussprechen, um zum 31.07. zu kündigen, ohne dass dies Ihren Anspruch auf den vollen Jahresurlaub beeinträchtigt.



Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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