Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Beachtung der Angaben.
Sie haben nach § 19 BDSG
einen Anspruch auf Auskunft darüber, ob Ihre Daten gespeichert worden sind und wenn ja zu welchem Zweck und ob eine Weitergabe erfolgt ist.
Nach § 20 BDSG
haben Sie auch einen Anspruch auf Löschung. Sie sollten vom Maklerbüro eine schriftliche Erklärung und Versicherung über die Löschung der Daten verlangen. Einen stärkeren "Nachweis" über die Löschung gibt es juristisch nicht.
Notfalls können Sie sogar gerichtlich die Löschung erzwingen, wenn Sie feststellen, dass doch die Daten an Dritte weitergegeben worden sind. Sie sollten dem büro klarmachen, dass Sie notfalls bereit sein werden die notwendigen Schritte einzuleiten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung bieten.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht
Daten löschen lassen
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Datenschutzrecht
Beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Sehr geehrte Anwälte,
ich war an einer Immobilienanzeige in München interessiert, nahm telefonisch Kontakt mit dem angegebenen Maklerbüro auf und gab auf Verlangen meine Adresse und Tel.Nr. an.
Trotz meiner Erinnerung, telefonisch wie auch per Mail, erhielt ich keine weiteren Angaben zum angepriesenen Objekt. Es muß davon ausgegangen werden, dass es das 0bjekt gar nicht gibt und das ganze nur ein Lockangebot war, um an Adressen ranzukommen. Darüber ärgere ich mich.
Ich möchte nun das Büro schriftlich auffordern, meine Daten zu löschen und natürllich nicht an Dritte weiterzugeben.
Meine Frage:
Wie kann ich prüfen, ob meine Daten tatsächlich gelöscht werden?
Ich bedanke mich schon im Vorab für Ihre Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
GM
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