Mieterhöhung nach Eigennutzung

| 3. Juni 2025 14:41 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Haus ist nach Selbst Nutzung im September 2023 erstmals fremd vermietet worden und die Miete liegt aufgrund einer persönlichen Beziehung im Freundeskreis unter dem ortsüblichen Mietspiegel. Nun wollte ich Eigenbedarf anmelden hatte auch schon die Kündigung verschickt jedoch läuft es darauf hinaus, dass die Mieter das Haus trotz einer großzügigen Frist von sechs Monaten nicht gewillt sind, auszuziehen. Daher bin ich nicht mehr gewillt, so einen guten Kurs in dieser Ausstattung und in dieser Lage gelten zu lassen. Bitte teilen Sie mir mit, wann ich eine Mieterhöhung aussprechen darf und in welcher Höhe maximal

Hochachtungsvoll
sascha Möllmann

3. Juni 2025 | 15:20

Antwort

von


(2499)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Guten Tag,

eine Erhöhung bis zur ortüblichen Vergleichsmiete ist nach § 558 BGB zulässig, wenn

a) wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist (ist gegeben)
b) die Wartezeit von 12 Monaten nach der letzten Erhöhung abgelaufen ist (ist gegeben).

Sie sind daher berechtigt, eine Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu verlangen.
Obergrenze sind grundsätzlich 20 %, in bestimmten Regionen auch nur 15 % der Kaltmiete.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 3. Juni 2025 | 17:47

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Verständlich, kein Juristen Kauderwelsch. So sollte es sein ! Vielen Dank

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Reinhard Otto »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 3. Juni 2025
5/5,0

Verständlich, kein Juristen Kauderwelsch. So sollte es sein ! Vielen Dank


ANTWORT VON

(2499)

Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Baurecht