Mitarbeiterin wurde gekündigt und möchte im Zeugnis AN-Kündigung angeben

27. Mai 2025 12:02 |
Preis: 51,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir haben den Fall mit einer Arbeitnehmerin, die nicht die gewünschte Leistung erbracht hat und die wir innerhalb der Probezeit fristgerecht gekündigt haben. Sie möchte nun im Arbeitszeugnis den Vermerk haben, dass sie arbeitnehmerseitig gekündigt hat.
Dies verstößt meines Wissens gegen das Gesetz, korrekt? Wir möchten ihr keine Steine in den Weg legen und wohlwollend eine andere Formulierung finden. Welche Formulierungen können wir wählen?
Vielen Dank!

27. Mai 2025 | 13:16

Antwort

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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ja, es wäre nicht korrekt, im Arbeitszeugnis anzugeben, dass die Arbeitnehmerin selbst gekündigt hat, wenn dies nicht der Wahrheit entspricht. Ein Zeugnis muss wahrheitsgemäß sein, auch wenn es wohlwollend formuliert werden soll. Der Arbeitgeber hat einen gewissen Bewertungsspielraum, aber die Angaben müssen der tatsächlichen Sachlage entsprechen.

Das ist der Grundsatz der Zeugniswahrheit.

Da Sie die Arbeitnehmerin innerhalb der Probezeit gekündigt haben, müssen Sie keinen Kündigungsgrund im Zeugnis angeben, da das Kündigungsschutzgesetz in der Probezeit nicht greift. Sie können jedoch eine Formulierung wählen, die neutral und wohlwollend ist, ohne die Unwahrheit zu sagen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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