Alg I oder Erwerbsminderungsrente?

Guten Tag, ich schildere ihnen gerne in Stichworte sonst würde das den Rahmen sprengen.
- zum 30.09.2023 Kündigung wegen Betriebsaufgabe
- schon ab Mitte 08/2023 im Krankengeld bis zum 09.02.2025
- seit 10.02.2025 bei der Agentur gemeldet aber noch krank geschrieben
- der Medizinische Dienst der Agentur hat mich lt. ärztl. Unterlagen für Arbeitsunfähig eingeordnet (weniger als 3 Std. tägliche Arbeit)
- 08.04.2025 Aufforderung der Agentur bekommen entweder Erwerbsminderung oder Rehamaßnahmen zur Arbeit aufnahme beantragen.
- Bin bis 26.05.2025 krank geschrieben und habe mich heute bei der Agentur gemeldet, dass ich wieder arbeiten möchte da ich nicht weißt, was ich tun soll. Ob das richtig war weiß ich nicht.

Bin mir nun sehr unsicher, was ich machen soll. Ich bin im Oktober 1963 geboren, habe im Oktober 2026 erst 45 Arbeitsjahre.
Die aktuelle Rentenauskunft sagt folgendes:
Rente wegen voller Erwerbsminderung würde 1.912,33 € monatl. betragen wenn von einem am 09.05.2025 eingetretenen Leistungfall ausgegangen würde.
Die Regelaltersrente die ab 1.09.2030 gezahlt wird würde 1.778,36 € betragen.
Sollten Beiträge wie in den letzten 5 Kalenderjahren gezahlt werden wäre die Rente ohne Anpassung 2.015,52 hoch.
Ich war mal bei einem kostenlosen Beratungsgespräch beim VDK der mir geraten hat mich nicht mehr krank schreiben zu lassen um noch die 2 Jahre ALG I in Anpruch zu nehmen und damit ich meine 45 Arbeitsjahre voll bekomme. Zusätzlich sollte ich einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen.
Was meinen Sie? Die Erwerbsminderung ist ja jetzt nicht so weit von der Regelaltersrente 2.015,52 entfernt. Wobei dort ja die letzten 5 Jahre berücksichtig sind. Ob diese so hoch sein wird da ich ja 1,5 Jahre nun Krankengeld bezogen habe und eventl. nun ALG I. So viel wird ja nicht einbezahlt.
Würde von Ihnen nun gerne eine Empfehlung bekommen.
Vielen Dank

Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Ihr Anliegen ist anspruchsvoll und erfordert einen sehr klaren Überblick: Nach ausführlicher Recherche spricht aktuell einiges dafür, zunächst den Weg über das Arbeitslosengeld I zu gehen, sofern die medizinischen Voraussetzungen es zulassen und der Anspruch tatsächlich besteht. Sie sichern sich damit weiter Beitragszeiten für die Rente und kommen dem Erreichen der 45 Versicherungsjahre näher, was für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte entscheidend ist. Gleichzeitig ermöglicht das ALG I, dass weiterhin Rentenbeiträge von der Agentur für Arbeit gezahlt werden, wenngleich diese meist geringer ausfallen als die bisherigen, aber in jedem Fall besser sind als Nullzeiten. Wichtig ist, dass Sie, wie beim VDK empfohlen, Ihren Gesundheitszustand gut einschätzen und sich gegebenenfalls erneut arbeitsunfähig schreiben lassen, falls eine Arbeitsaufnahme objektiv nicht möglich ist, damit keine Nachteile entstehen.

Sollten Sie dauerhaft nicht mehr in der Lage sein, wenigstens drei Stunden täglich zu arbeiten, ist ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente grundsätzlich sinnvoll. Die Rentenhöhe ist im Moment ähnlich oder sogar leicht höher als die Regelaltersrente, kann sich aber noch verändern, je nachdem, wie lange Sie weitere Beitragszeiten sammeln. Mit Bezug der Erwerbsminderungsrente enden jedoch die weiteren rentensteigernden Beitragsjahre und die Zeit bis zur Regelaltersrente wird mit dem sogenannten Zurechnungszeitfaktor nur auf Basis des bisherigen Durchschnitts weitergeführt. Dies kann zu einer leichten Differenz führen, insbesondere, wenn Sie aktuell höhere Beiträge hätten als der Durchschnitt der Vorkalenderjahre.

Der Antrag auf Schwerbehinderung ist grundsätzlich sehr ratsam, denn mit einem Grad von mindestens 50 genießen Sie Vorteile bei der Kündigung, einen früheren Rentenbeginn mit weniger Abschlägen und eventuell steuerliche Vergünstigungen.
Entscheiden Sie sich für das ALG I, sollten Sie regelmäßig Ihren Gesundheitsstatus überprüfen lassen und im Zweifel auf die Agentur für Arbeit und Ihre Ärzte zugehen, falls sich Ihre Arbeitsfähigkeit ändert. Die Erwerbsminderungsrente empfiehlt sich erst dann, wenn klar ist, dass eine Rückkehr ins Berufsleben nicht mehr realistisch ist, da Sie damit die Möglichkeit auf rentensteigernde Beitragsjahre im Rahmen des ALG I verschenken.

Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!


Bewertung des Fragestellers 25. Mai 2025 | 20:09

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Ganz vielen Dank für Ihre Antwort. Das was Sie geschrieben und mir empfohlen haben, erst einem ALG I auszuschöpfen um meine 45 Arbeitsjahre voll zu bekommen waren auch meine Überlegung. Ich wollte mich nur noch mal bei jemandem rückversichern, nicht dass ich in diesem Komplexen Fall einen Denkfehler haben.
Herzlichen Dank

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH) »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 25. Mai 2025
5/5,0

Ganz vielen Dank für Ihre Antwort. Das was Sie geschrieben und mir empfohlen haben, erst einem ALG I auszuschöpfen um meine 45 Arbeitsjahre voll zu bekommen waren auch meine Überlegung. Ich wollte mich nur noch mal bei jemandem rückversichern, nicht dass ich in diesem Komplexen Fall einen Denkfehler haben.
Herzlichen Dank


ANTWORT VON

(176)

Zehdenicker Str. 16
10119 Berlin
Tel: 030/37003161
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Stefan-Sepp-Lorenz-__l108700.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Steuerrecht, Fachanwalt Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Existenzgründungsberatung, Vertragsrecht