Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1. Sachverhalt und rechtliche Einordnung
Sie haben im Dezember 2024 bei der Fa. Thomann GmbH eine Ukulele für 630 Euro gekauft. Thomann wirbt mit einer 3-jährigen Garantie. Nun ist an der Ukulele ohne Ihr Zutun die Decke gerissen, was einen wirtschaftlichen Totalschaden darstellt. Sie haben Thomann zur Rücknahme oder Rückzahlung aufgefordert, Thomann bietet jedoch nur eine Reparatur gegen Kostenübernahme Ihrerseits an.
a) Garantie vs. gesetzliche Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistung nach §§ 437 ff. BGB beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe der Kaufsache. Da der Kauf im Dezember 2024 erfolgte, ist die gesetzliche Gewährleistung zum jetzigen Zeitpunkt (Juni 2024) noch nicht abgelaufen.
Zusätzlich besteht eine (freiwillige) Garantie von 3 Jahren, deren Umfang sich nach der Garantieerklärung richtet.
2. Rechte aus gesetzlicher Gewährleistung
Nach § 437 BGB stehen Ihnen bei einem Sachmangel folgende Rechte zu:
Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung, § 439 BGB)
Rücktritt vom Vertrag oder Minderung (§§ 440, 323, 326 Abs. 5 BGB)
Schadensersatz (§§ 280, 281, 283, 311a BGB)
Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit abweicht (§ 434 BGB). Ein Riss in der Decke ohne Ihr Zutun ist als Sachmangel zu qualifizieren.
Wichtig:
Sie müssen dem Verkäufer zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen (Reparatur oder Ersatzlieferung). Erst wenn diese Frist erfolglos verstreicht oder die Nacherfüllung verweigert wird, können Sie zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
3. Rechte aus der Garantie
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder Herstellers. Sie kann inhaltlich frei ausgestaltet werden. Entscheidend ist, was in der Garantieerklärung zugesagt wird.
4. Kosten der Reparatur
Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung muss der Verkäufer die Kosten der Nacherfüllung (also auch der Reparatur) tragen (§ 439 Abs. 2 BGB). Eine Kostenbeteiligung Ihrerseits ist unzulässig.
5. Prozessuale Erfolgsaussichten
Wenn Sie eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben und Thomann die Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung) verweigert oder nur gegen Kostenbeteiligung anbietet, können Sie auf Rückabwicklung (Rücktritt) und Rückzahlung des Kaufpreises klagen.
Die Erfolgsaussichten sind gut, da die Kosten der Nacherfüllung nicht auf Sie abgewälzt werden dürfen und ein erheblicher Mangel (Totalschaden) vorliegt.
6. Empfohlene Vorgehensweise
Letzte Frist zur unentgeltlichen Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung) setzen.
Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs Rücktritt vom Vertrag und Rückzahlung des Kaufpreises ankündigen.
Nach Fristablauf Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe der Ukulele erheben.
7. Zusammenfassung
Sie haben einen Anspruch auf unentgeltliche Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung).
Thomann kann die Kosten der Reparatur nicht auf Sie abwälzen.
Nach erfolgloser Fristsetzung können Sie den Rücktritt erklären und den Kaufpreis zurückverlangen.
Die Erfolgsaussichten einer Klage sind nach dem geschilderten Sachverhalt als gut zu bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
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E-Mail:
Ich werde klagen.Moechten Sie den Fall uebernehmen?
Falls Thomann nach einem Anwaltsschreiben nachgibt,muessen sie dann die Anwaltskosten zahlen?
Können wir gern übernehmen!