Unzulässige Carportkonstruktion ohne Rechtsgrundlage mit Schadensfolge

29. April 2025 07:52 |
Preis: 80,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

Sachverhalt zur Vorlage und möglichen Mandatsübernahme

Sehr geehrter Herr/Frau Anwalt/-Anwältin,

ich bitte um eine erste rechtliche Einschätzung zu folgendem Sachverhalt. Im Falle einer positiven Einschätzung möchte ich Sie anschließend gerne mit der außergerichtlichen sowie – falls erforderlich – auch gerichtlichen Vertretung beauftragen.



1. Beteiligte Parteien:
• Ich selbst: Eigentümer eines Einfamilienhauses in Korschenbroich (EFH-Siedlung ohne B-Plan),
• Gegenseite: Ehepaar X, Eigentümer des unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstücks.



2. Ursprüngliche Ausgangslage:
• Die Nachbarn (Familie X) hatten auf ihrem Grundstück ein Carport errichtet, das baulich unsachgemäß und ohne eigene Statik an unsere Garage angeschlossen war.
• Die tragende Verbindung des Carports erfolgte direkt in die Klinkervorsatzschale unseres zweischaligen Mauerwerks, obwohl diese keinerlei tragende Funktion besitzt.
• Bei eigenen Bauarbeiten an unserer Garage (ca. vor 6 Monaten) wurde diese fehlerhafte Bauausführung festgestellt.
• Aufgrund der Gefahr eines Zusammenbruchs konnten wir die Garagenwand auf der betroffenen Seite nicht vollständig fertigstellen.
Ein baulicher Überstand (Mauerüberstand) blieb erhalten, da das Carport damals auf unserer Konstruktion auflagerte.
• Wir haben die Nachbarn mehrfach – zunächst mündlich, später schriftlich – zur baulichen Trennung und Eigenständigkeit ihres Carports aufgefordert.



3. Aktueller Zustand:
• Vor wenigen Wochen hat Familie X das Carport ohne Abstimmung und unsachgemäß abgebaut.
• Durch den eigenmächtigen Rückbau ist eine offene, ungeschützte und beschädigte Garagenseite entstanden.
• Der vorhandene Mauerüberstand auf unserer Seite muss jetzt aufwändig entfernt und die Garage vollständig neu abgedichtet und hergestellt werden.
• Die Garage befindet sich derzeit in einem unvollständigen und schadensanfälligen Zustand, der eine zeitnahe professionelle Sanierung erfordert.



4. Weitere wichtige Aspekte:
• Eine Nachfrage beim örtlichen Bauordnungsamt ergab:
• Das Carport war nie genehmigt und wäre auch nicht genehmigungsfähig gewesen (fehlende Eigenständigkeit, statische Mängel).
• Es existiert keine Baulast oder Grunddienstbarkeit im Grundbuch, die eine bauliche Abhängigkeit zwischen Carport und Garage legitimieren könnte.
• Die Gegenseite hat sich bereits mehrfach übergriffig verhalten:
• Drohungen gegenüber unseren Handwerkern (Baumfällarbeiten, Grundstücksgrenze am Bach).
• Fortgesetzte Vogelfütterung trotz behördlicher Untersagung, was eine erhebliche Rattenproblematik im Wohnumfeld ausgelöst hat.
• Provokatives Verhalten und ständige Anfeindungen im nachbarschaftlichen Umgang.



5. Zielsetzung:
• Durchsetzung eines vollständigen Schadensersatzanspruchs gegenüber Familie Jansen:
• Ersatz der Sanierungskosten zur vollständigen Wiederherstellung der Garage (geschätzt ca. 5.000  €).
• Erstattung der Kosten für eine sachverständige Beweissicherung (öffentlich bestellter und vereidigter Bausachverständiger).
• Hinweis:
Eine sachverständige Begutachtung des aktuellen Zustands ist unumgänglich und wird in jedem Fall erfolgen, um Art und Umfang der Schäden gerichtsfest nachweisen zu können.

• Ihre ergänzende baurechtliche Expertise wird ebenfalls hilfreich sein, um die Unzulässigkeit der ursprünglichen Carportkonstruktion klar zu untermauern.

• Falls die Gegenseite nicht außergerichtlich einlenkt, besteht Bereitschaft, das Verfahren gerichtlichen weiterzuführen.
• Geprüft werden könnte auch ein ergänzender Unterlassungsanspruch zur Vermeidung weiterer Beeinträchtigungen in der Zukunft.



6. Anfrage an Sie:
• Bitte eine erste Einschätzung:
• Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten?
• Gibt es Empfehlungen zur konkreten Vorgehensweise (z.B. Reihenfolge: Beweissicherung → Schadensschreiben → Klage)?
• Bei positiver Einschätzung:
• Bitte Angebot zur Mandatsübernahme für die außergerichtliche und erforderlichenfalls gerichtliche Geltendmachung.

Ich danke Ihnen sehr für Ihre Rückmeldung und freue mich auf die Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

29. April 2025 | 09:23

Antwort

von


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Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Nach summarischer Prüfung bestehen gute Erfolgsaussichten für die außergerichtliche und ggf. gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die Nachbarn.

Die Konstruktion des Carports war baurechtswidrig (fehlende Genehmigung, mangelhafte Statik, unzulässige Nutzung der Nachbargarage als Tragelement). Die Nutzung der Klinkervorsatzschale als tragendes Element ist bautechnisch unzulässig und haftungsrechtlich relevant.

Durch den eigenmächtigen Abriss wurde eine schuldhafte Eigentumsverletzung (Schaden an Ihrer Garage) verursacht. Der Nachweis ist durch ein bautechnisches Gutachten belegbar zu führen.

Die Schäden an der Garage sind kausal durch die rechtswidrige Bauweise und den unsachgemäßen Rückbau entstanden. Ein Anspruch auf Kostenerstattung der Sanierung und Gutachtenerstellung ist dem Grunde nach gegeben.

Erforderlich ist, dass der Schaden gutachterlich dokumentiert wird. Eine sachverständige Begutachtung ist dringend zu empfehlen. Sie dient der gerichtsfesten Dokumentation des Zustands.

Ggf sollte direkt ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren gemäß § 485 ZPO eingeleitet werden. Nach § 485 Abs. 2 ZPO kann ein solches Verfahren durchgeführt werden zur Erstellung eine schriftlichen Begutachtung eines Sachverständigen über u.a. die Ursache eines Sachschadens, ferner den Aufwand für die Beseitigung eines Sachschadens.
Ein rechtliches Interesse ist anzunehmen, weil die Feststellung des Gutachters die Nachbarn möglicherweise zum Einlenken bewegt und damit ein Rechtsstreit möglicherweise vermieden werden kann.

Wegen fortlaufender Störungen kann ein Unterlassungsanspruch geprüft werden, insbesondere bei wiederholten Übergriffen oder Eingriffen ins Eigentum. Ob hierfür die Voraussetzungen bereits vorliegen, müsste im Einzelnen geprüft werden.

Die fehlende Genehmigung des Carports stützt zusätzlich die Argumentation eines rechtswidrigen Zustands. Die fehlende Baulast und die eindeutige Rückmeldung des Bauamts bestätigen die Rechtswidrigkeit.

Sie sollten daher, angesichts der Höhe der im Raum stehenden Schadensersatzansprüche über einen zu beauftragenden Anwalt, ein selbständiges Beweisverfahren nach $ 485 ZPO einleiten sowie nach Erhalt der gutachterlichen Werte über den Kostenumfang entsprechende Forderungen an die Nachbarn stellen und bei Ablehnung eine Zahlungsklage einreichen lassen.

Mit freundlichen Grüßen



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