Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine Formulierung wie „Gartenpflege übernimmt der Mieter" bedeutet, dass dieser nur einfache Pflegearbeiten wie Rasenmähen, Unkraut jäten und Entfernen von Laub vornehmen muss, aber keine übergeordnete Arbeiten wie den Schnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern (AG Würzburg, 24.05.2017 - 13 C 779/17; OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.10.2004 - I-10 U 70/04).
Wenn in dem Mietvertrag also nicht ausdrücklich auch der Schnitt der Bäume und Hecke auf den Mieter übertragen wurde, dann bleibt dafür der Vermieter verantwortlich und kann dies nicht vom Mieter verlangen bzw. ihm hierfür Kosten in Rechnung stellen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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