Widerruf beim Brautkleid

21. April 2025 07:19 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe einen Brautkleid gekauft vor 2 Tagen. Aber bisher nur eine Anzahlung gemacht. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin. Kann ich vom Widerruf Gebrauch machen und meine Anzahlung zurück erhalten?

21. April 2025 | 08:10

Antwort

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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Das kommt darauf an, wo Sie das Kleid gekauft haben. Im Versandhandel hätten Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht. Wenn Sie das Kleid aber im Laden vor Ort anprobiert und gekauft haben, gibt es leider kein gesetzliches Widerrufsrecht. Sie könnten dann nur vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn dies ausdrücklich so mit dem Verkäufer vereinbart wurde oder der Verkäufer den Vertrag nicht einhält (z.B. das Kleid verspätet liefert oder Mängel nicht beseitigt). Vielleicht lässt sich der Verkäufer aber auch aus Kulanz auf eine einvernehmliche Aufhebung des Vertrages oder den Wechsel zu einem anderen Kleid ein, wenn Sie ihm von der Schwangerschaft erzählen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

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