Als privat krankenversicherter Altersrentner mit einer neuen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung (1/4-Stelle, 2.000 € brutto) haben Sie Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung.
Der Arbeitgeberzuschuss beträgt grundsätzlich die Hälfte Ihres tatsächlichen PKV-Beitrags, jedoch maximal 8,55 % Ihres Bruttogehalts. Bei einem Bruttogehalt von 2.000 € entspricht dies einem Höchstzuschuss von 171 € monatlich. Falls Ihr PKV-Beitrag geringer ist, wird der Zuschuss auf die Hälfte dieses Beitrags begrenzt.
Zusätzlich kann Ihr Arbeitgeber freiwillig einen höheren Zuschuss leisten. Dieser über den Pflichtzuschuss hinausgehende Betrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern er nicht die tatsächlichen PKV-Kosten übersteigt. Ein freiwilliger Zuschuss, der den Pflichtzuschuss übersteigt, ist steuer- und sozialversicherungsfrei, solange er nicht die tatsächlichen PKV-Kosten übersteigt.
Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!
16. April 2025
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11:58
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH)
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