Sehr geehrter Fragesteller,
ob Sie gegen die Herabstufung des Dienstwagens vorgehen können, hängt von mehreren Faktoren ab:
1. Arbeitsvertrag und Zusatzvereinbarungen
• Gibt es eine schriftliche Regelung zur Dienstwagennutzung in Ihrem Arbeitsvertrag oder in einer separaten Dienstwagenregelung?
• Falls ja: Steht dort explizit, dass Ihnen ein Fahrzeug einer bestimmten Klasse oder eines bestimmten Bruttolistenpreises (BLP) zusteht?
• Falls nein: Dann hat der Arbeitgeber grundsätzlich das Recht, Ihnen ein anderes Fahrzeug zuzuweisen, solange es sich noch um einen angemessenen Dienstwagen handelt.
2. Betriebliche Übung
• Wenn Ihnen über zwei Jahre (mit kurzer Unterbrechung) ein Fahrzeug mit einem höheren BLP zur Verfügung gestellt wurde, könnte man argumentieren, dass eine „betriebliche Übung" entstanden ist.
• ABER: Betriebliche Übung setzt voraus, dass eine gleichförmige, wiederholte Gewährung von Leistungen ohne Vorbehalt erfolgt. Wenn Ihr Arbeitgeber darauf hinweist, dass das Fahrzeug ursprünglich nicht Ihrer Anstellungsebene entsprach, könnte er argumentieren, dass es eine Ausnahme war.
3. Gleichbehandlung mit anderen Angestellten
• Gibt es andere Mitarbeiter auf Ihrer Anstellungsebene, die weiterhin Fahrzeuge mit einem höheren BLP fahren?
• Falls ja, könnte ein Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz vorliegen.
4. Gehaltskürzung durch Dienstwagenänderung?
• Eine direkte Gehaltskürzung liegt nicht vor, da der Dienstwagen als Sachbezug eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist.
• Die steuerliche Belastung (1%-Regelung) ist nun geringer, aber das stellt keinen Rechtsanspruch auf ein teureres Fahrzeug dar.
Möglichkeiten des Vorgehens:
1. Gespräch mit dem Arbeitgeber:
• Fragen, ob eine Rückkehr zu einem Fahrzeug mit höherem BLP möglich ist.
• Argumentation über betriebliche Übung oder Notwendigkeit für dienstliche Nutzung.
2. Prüfung durch einen Anwalt:
• Falls Sie eine betriebliche Übung oder eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung vermuten, könnte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht dies bewerten.
3. Betriebsrat einschalten (falls vorhanden):
• Falls ein Betriebsrat existiert, könnte dieser eine Vermittlerrolle übernehmen.
Fazit:
Ein klarer Rechtsanspruch auf ein Fahrzeug mit einem bestimmten BLP besteht nur, wenn dies vertraglich zugesichert wurde. Ohne eine solche Regelung liegt die Entscheidung im Ermessen des Arbeitgebers. Ein Vorgehen könnte über die Argumentation der betrieblichen Übung oder der Gleichbehandlung versucht werden, Erfolg ist aber nicht garantiert.
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke
Antwort
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