Es ist korrekt, dass Unterhaltsleistungen steuerlich grundsätzlich nur für Verwandte in gerader Linie, wie Eltern oder Kinder, anerkannt werden. Geschwister zählen nicht zu dieser Kategorie, weshalb das Finanzamt die Abzugsfähigkeit der Zahlungen an Ihren Bruder ablehnt.
Allerdings können die von Ihnen übernommenen Pflegekosten für Ihre Mutter als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen die tatsächliche Bedürftigkeit Ihrer Mutter und der Nachweis, dass die Aufwendungen zwangsläufig entstanden sind.
Für Ihren Einspruch könnten Sie argumentieren, dass die finanziellen Zuwendungen an Ihren Bruder ausschließlich der Deckung der Pflegekosten Ihrer Mutter dienen und somit indirekt Unterhaltsleistungen für Ihre Mutter darstellen. Es wäre hilfreich, detaillierte Nachweise über die entstandenen Pflegekosten sowie die Bedürftigkeit Ihrer Mutter vorzulegen. Zudem sollten Sie darlegen, dass Ihr Bruder die erhaltenen Zahlungen vollständig für die Pflege Ihrer Mutter verwendet hat.
Es empfiehlt sich, mit allen Unterlagen einen Steuerberater hinzuzuziehen, um das weitere Vorgehen zu planen.
Ich hoffe, das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH)
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