Einzelbüro - Gewohnheitsrecht?

6. März 2025 15:41 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich bin seit 2000 Angestellter einer Behörde. Seit 20 Jahren bin ich in dieser Behörde als Abteilungsleiter tätig. Seit 2000 bin ich immer in einem Einzelbüro arbeitend, in meinem jetzigen Einzelbüro (Größe des Büros ca. 35 qm) seit 20 Jahren.
Nun soll das Gebäude abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden.
Die Bauzeit (vom Abbruch bis zum Neubezug) wird ca. zwei Jahre andauern. Habe ich auch während dieser beiden Jahre, möglicher Weise aufgrund von Gewohnheitsrecht, einen Anspruch auf ein Einzelbüro?

6. März 2025 | 16:51

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt beantworten.

Ihrer Fragestellung entnehme ich, dass es in Ihrem Vertrag keinen Anspruch auf ein Einzelbüro gibt.

Gewohnheitsrecht gibt es so im deutschen Recht nicht. Siehe BGH, Urt. v. 24.01.2020 - V ZR 155/18, 1. Leitsatz.

Ein Recht auf ein Einzelbüro könnte sich höchstens aus so genannter betrieblicher Übung ergeben.
Die betriebliche Übung ist ein im Arbeitsrecht anerkanntes Rechtsinstitut, das auf der regelmäßigen und freiwilligen Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers beruht, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, dass ihnen eine Leistung auf Dauer gewährt werden soll.

Eine betriebliche Übung kann nur entstehen, wenn keine andere Rechtsgrundlage für die Leistungspflicht des Arbeitgebers besteht.

Im öffentlichen Dienst gilt der Grundsatz der betrieblichen Übung aber auch nur eingeschränkt (Grüneberg/Weidenkaff, BGB, vor § 611, Rn 76).

Es gehört zudem zur Pflicht des Arbeitsgebers, Ihnen einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.
Aus der Arbeitsstättenverordnung ergibt sich auch kein Anspruch auf ein Einzelbüro.

Darüber hinaus hat der Arbeitgeber gemäß § 106 GewO ein Weisungsrecht und kann u.a. auch den "Ort [...] der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen." Dazu gehört nicht nur der politische/geographische Ort, sondern auch das Büro / der Arbeitsplatz in einem Gebäude.

Mit freundliche Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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