Sehr geehrter Ratsuchender,
vor der Aussage werden Sie durch das Gericht belehrt.
Unter anderem wird Ihnen gesagt, dass Sie als Ehemann nicht aussagen müssen. Das Gericht fragt Sie dann, ob Sie aussagen wollen. Es reicht dann ein einfaches : Nein, ich will nicht aussagen.
Sie dürfen das Gericht aber nur dann verlassen, wenn das Gericht Sie ausdrücklich entlässt. Sie dürfen also nicht einfach aufstehen und gehen.
Sie können aber das Gericht auch höflich fragen, ob Sie gehen können. Das Gericht wir Ihnen dann antworten. Da Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wird aller Voraussicht nach das Gericht Sie auch entlassen; aber darauf müssen Sie warten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
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Guten Morgen sehr geehrte Frau True-Bohle und vielen Dank für Ihre Antwort.
Beinhaltet mein Recht auf Zeugnisverweigerungs auch, dass ich keine Aussage zu den Personalien meiner Frau machen muss?
Dass ich z.B. nicht bestätigen muss, dass sie Frau Dr. XYZ ist?
Vielen Dank, werte Frau True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie müssen nur Angaben Ihr Ihrer Person und Tatsache, dass die Angrklagte Ihre Frau ist machen.
Mehr istr nicht erforderlich. Danach können Sie die Aussage verweigern.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle