Arbeitsrecht Minijob 450Euro

| 25. Februar 2025 19:54 |
Preis: 65,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren

Wegen einer Betriebsschließung ist mir mein Minijob gekündigt worden. Die regulere Kündigungsdauer beträgt laut Arbeitsvertrag 4 Wochen. Aufgrund einer Mehrjährigen Beschäftigungsdauer beträgt die Kündigungsfrist für mich jedoch 2 Monate. Dieses ist auch in der Kündigung so berücksichtigt worden. Somit habe ich eine Kündigung zum 30.4 2025 erhalten. Dieses scheint mir so richtig zu sein.

Die Einrichtung wird allerding schon zum 31.3 2025 geschlossen werden. Bisher habe ich plus / minus weniger Stunden im Monat ca 25 Stunden gearbeitet. Heute habe ich meinen Dienstplan für März erhalten und soll in diesem letzten Monat jetzt 38 Stunden arbeiten. Auf Nachfrage sagte man mir das dieses doch sogar zu meinen Gunsten sei da ich doch noch 12 Stunden geschenkt bekommen würde, da ich doch erst zum 30.4 gekündigt wäre.

Meine Frage ist nun ob das so richtig ist?
Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

25. Februar 2025 | 20:20

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


In Ihrem Fall scheint es, dass die Kündigungsfrist von zwei Monaten korrekt angewendet wurde, da Sie aufgrund Ihrer mehrjährigen Beschäftigungsdauer eine längere Kündigungsfrist haben. Die Kündigung zum 30. April 2025 ist daher rechtlich korrekt, auch wenn die Einrichtung bereits zum 31. März 2025 geschlossen wird.



Bezüglich der Arbeitsstunden im März: Grundsätzlich ist der Arbeitgeber berechtigt, die Arbeitszeit im Rahmen des Arbeitsvertrages und der betrieblichen Erfordernisse festzulegen. Wenn Ihr Arbeitsvertrag eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Monat vorsieht, sollte diese eingehalten werden, es sei denn, es gibt eine vertragliche oder tarifliche Regelung, die Abweichungen erlaubt.



Da Sie bisher durchschnittlich 25 Stunden pro Monat gearbeitet haben, könnte eine Erhöhung auf 38 Stunden ohne Ihre Zustimmung problematisch sein, es sei denn, Ihr Arbeitsvertrag oder eine andere Regelung erlaubt solche Schwankungen. Die Aussage, dass Ihnen 12 Stunden "geschenkt" werden, weil Sie bis zum 30. April 2025 bezahlt werden, obwohl die Einrichtung schließt, ist rechtlich nicht korrekt, wenn Sie tatsächlich mehr arbeiten müssen, als vertraglich vereinbart.



Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 25. Februar 2025 | 21:00

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