Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Fragen unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes zusammenfassend wie folgt:
Die eidesstattliche Versicherung ist unter anderem ein besonderes Mittel der Glaubhaftmachung einer Behauptung (§ 294 ZPO
). Eine falsche Versicherung an Eides statt ist gem. § 156 StGB
strafbar.
ABER: Diese (strafrechtlich geschützte) Versicherung an Eides statt entfaltet Ihre besondere Bedeutung nur dann, wenn sie gegenüber Stellen abgegeben wird, die auch zur Abnahme eines Eides berechtigt sind (Gerichte z.B.). Im Rahmen eines privaten Schuldverhältnisses gewinnt eine schriftliche Erklärung nicht dadurch mehr an Bedeutung, dass sie die eindrucksvolle Überschrift "eidesstattliche Versicherung" trägt.
In Ihrem Fall ist aber zu betonen, dass diese schriftliche und unterschriebene Erklärung des Ehemanns Ihrer Mutter aber trotzdem völlig ausreichend ist, um im Streitfall vor Gericht die Vermögensverhältnisse zu beweisen, auch wenn es sich nicht offiziell um eine tatsächliche EV handelt. Die Überschrift der Erklärung ist dabei nebensächlich.
Dieses vorausgeschickt, kann ich Ihre Fragen daher im einzelnen wie folgt beantworten:
zu 1: Wenn der Ehemann bei einer Scheidung im Rahmen des Zugewinns einen Anspruch auf das Geld erhebt, wird ihn seine eigene Erklärung nichts nützen. Eine solche schriftliche Erklärung würde ihm selbst nur etwas nützen, wenn sie beispielsweise auch von Ihrer Mutter gegengezeichnet wäre.
zu 2: Der Erbe (also Sie zum Beispiel) können sich aber sehr wohl im Falle der Erbschaft auf die Erklärung stützen, sofern Sie sie in Ihrem Besitz haben.
zu 3: Wie schon gesagt, gibt es zwar keine eidesstattliche Versicherung unter Privatleuten, aber ungeachtet dessen handelt es sich um eine unterschriebene Erklärung, die ungeachtet der Überschrift natürlich ein Beweismittel vor Gericht darstellt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung gaben.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Aust
Rechtsanwalt
Testament / eidesstattliche Versicherung
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Anlässlich Testamentsabfassung meiner Mutter sagte sie mir, daß sie Teile ihres Vermögens aus einer Erbschaft aus verwaltungstechnischen Gründen auf einem Konto angelegt hat, das auf ihren und den Namen ihres Ehemannes lautet, also offiziell jedem zur Hälfte gehört. Ihr Ehemann hat meiner Mutter eine schriftliche eidesstattliche Versicherung übergeben, "daß das auf dem gemeinsamen Konto angelegte Geld allein im Eigentum meiner Mutter steht, ihm zu keiner Zeit von ihr - auch nicht anteilig - geschenkt wurde und das gesamte auf dem gemeinsamen Konto angelegte Geld im Todesfall meiner Mutter komplett ihrem Nachlass zuzurechnen ist."
Ich würde gerne wissen,
1.
Würde eine solche eidesstattliche Versicherung auch im Scheidungsfall meiner Mutter die Vermögensteilung entsprechend regeln (also das gesamte Geld auf diesem gemeinsamen Konto wird dem Vermögen meiner Mutter zugerechnet )?
2.
Würde aufgrund dieser eidesstattl. Versicherung auch im Todesfall meiner Mutter der Gesamtbetrag dieses gemeinsamen Kontos ihrem Nachlass zugeordnet werden?
3.
Wird eine solche eidesstattl. Versicherung auch vom Gericht anerkannt?
Nachlass Nachlass Mutter Todesfall Vermögen
"
Vielen Dank für die sehr schnelle Beantwortung. Hat mir sehr geholfen.
Viel Grüsse
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