Bankenrecht transmortale Vollmacht

13. Februar 2025 20:23 |
Preis: 40,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Nach dem Tod meiner Mutter wollten wir bei der VR-Bank dank einer Vrbank-eigenen, transmortalen Bankvollmacht für meine Schwester (die auch ausdrücklich die Depots umfasst, dass war meiner Mutter sehr wichtig) Fonds der Union Investment veräußern, zumal der Kurs gerade auch sehr gut stand. Zusätzlich zu dieser Bankvollmacht legten wir auch noch ein notarielles Testament im Original vor, die mich und meine Schwester als einzige Erben ausweist. Dafür waren wir persönlich vor Ort bei der VR Bank. Zusätzlich zum notariellen Testament legten wir ein Schreiben des Amtsgerichts vor, in dem uns mitgeteilt wird, dass das Testament bald eröffnet wird.

Daraufhin teilte uns der Bankmitarbeiter mit, dass das nicht so einfach wäre mit der Bankvollmacht, sie (die Bank und die Union Investment) müssten erst mal den Nachlass eröffnen. Dafür bräuchte er auch Kopien unserer Personalausweise. Das der Perso meiner Schwester bereits vor Wochen abgelaufen war, war kein Problem, da meine Schwester ja seit Jahre bei der gleichen VR Bank Kundin und dem Angestellten persönlich bekannt ist. Wir erledigten alles sofort und uns wurde zugesagt, dass ganze würde jetzt nur noch 2 bis 3 Tage dauern.

Nach 10 Tagen war immer noch nichts passiert und wir riefen bei der Bank an, was los ist (wir riefen bei denen an, nicht die bei uns. Die haben sich gar nicht gerührt). Dabei teilte man uns mit, dass sie leider noch das Eröffnungsprotokoll des Testaments benötigen. Wir hätten nur einen Brief des Amtsgerichts vorgelegt, dass das Protokoll bald eröffnet wird, nicht aber das tatsächliche Eröffnungsprotokoll. Das notarielle Testament würde alleine nicht aussreichen.

Als wir darauf sehr erbost reagierten, bot man uns an, wenn wir eine Haftungserklärung unterschreiben, dann können wir das Depot auch ohne Eröffnungsprotokoll auflösen. Dann wäre das ganze ihn wenigen Tagen erledigt. Daraufhin haben wir, unter Protest, die Haftungserklärung unterschrieben und wieder 7 Tage gewartet.

Dann erreichte uns nach 8 Tagen ein Brief der Union Investment, dass man das Depot leider noch nicht auflösen könnte, da der Personalausweis meiner Schwester bereits abgelaufen ist. Sie muss erst mal ihren Personalausweis verlängern. Wohlgemerkt den Personalausweis meiner Schwester, die ja selber zahlreiche Konto und Geschäftsverbindungen mit der VR Bank hat und die den Bankmitarbeitern persönlich bekannt ist.

Daraufhin ist uns der Kragen geplatzt und wir haben dem Bankmitarbeiter der VR Bank aufgefordert kraft unserer transmortalen Bankvollmacht (eine VR-eigene Bankvollmacht, die diese auch voll anerkennen und die auch das bei der VR Bank geführte Union Investment Depot umfasst) die Fonds sofort zu veräußern.

Daraufhin teilte uns der Bankmitarbeiter mit, dass es sich bei diesen Fonds um Investments der Union Investment handelt und dass die Bankvollmacht (obwohl das Depot dieser "Investments" und auch die Käufe bisher über die VR Bank liefen) dafür nicht gilt. Dafür hätten wir bzw. meine Mutter und meine Schwester damals noch extra eine Bankvollmacht bei der Union Investment abschliessen müssen. Wovon damals beim Abschluss der Bankvollmacht überhaupt nicht die Rede war, obwohl meine Mutter damals extra wegen der Depots nachgefragt hatte und unbedingt wollte, dass wir auch darüber die transmortale Vollmacht haben.

Meine Fragen nun:
1. Stimmt das alles was uns die Bank hier erzählt?
2. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir und können wir eventuelle Rechtskosten und Verluste durch den verspäteten Verkauf der Bank auferlegen?

13. Februar 2025 | 21:59

Antwort

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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


I.

Stimmt das alles, was uns die Bank hier erzählt?

Basierend auf dem gegebenen Kontext und den allgemeinen rechtlichen Grundsätzen, gibt es einige Punkte, die zu beachten sind:


1.

Eine transmortale Vollmacht, die von der Bank selbst bereitgestellt wurde, sollte grundsätzlich auch nach dem Tod des Vollmachtgebers gültig sein und die Bevollmächtigten in die Lage versetzen, über die Konten und Depots zu verfügen, solange die Vollmacht nicht widerrufen wurde.

Wenn die Vollmacht ausdrücklich die Depots umfasst, sollte sie auch für die Veräußerung der Fonds gelten, es sei denn, es gibt spezifische Regelungen, die eine separate Vollmacht für die Union Investment erfordern.

2.

Die Bank hat das Recht, die Identität der Bevollmächtigten zu überprüfen, was in der Regel durch einen gültigen Personalausweis geschieht.

Allerdings könnte die Tatsache, dass Ihre Schwester der Bank bekannt ist und bereits seit Jahren Kundin ist, in der Praxis eine gewisse Flexibilität ermöglichen.

3.

Die Forderung nach einem Eröffnungsprotokoll des Testaments könnte von der Bank als zusätzliche Sicherheit verlangt werden, um sicherzustellen, dass keine anderen Erben Ansprüche erheben.

Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich, wenn ein notarielles Testament vorliegt, das die Erbfolge eindeutig regelt.

4.

Die Aussage, dass eine separate Vollmacht bei der Union Investment erforderlich ist, könnte korrekt sein, wenn die Union Investment als eigenständige juristische Person agiert und spezifische Anforderungen an die Vollmachtstellung hat.

Dies sollte jedoch bei der Erteilung der ursprünglichen Vollmacht klar kommuniziert worden sein.



II.

Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir und können wir eventuelle Rechtskosten und Verluste durch den verspäteten Verkauf der Bank auferlegen?


1.

Sie könnten die Bank schriftlich auffordern, die Angelegenheit zu klären und die Fonds gemäß der transmortalen Vollmacht zu veräußern. Dabei sollten Sie auf die Dringlichkeit und die bereits entstandenen Verzögerungen hinweisen.

2.

Wenn die Bank weiterhin die Veräußerung verweigert, könnten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, um die Vollmacht durchzusetzen. Dies könnte die Einschaltung eines Anwalts und gegebenenfalls eine Klage auf Erfüllung der Vollmacht umfassen.

3.

Hinsichtlich der Erstattung von Rechtskosten und Verlusten durch den verspäteten Verkauf müssten Sie nachweisen, dass die Bank unrechtmäßig gehandelt hat und dass Ihnen dadurch ein konkreter Schaden entstanden ist.

Dies könnte schwierig sein, da Banken oft auf der Grundlage von internen Richtlinien und Sicherheitsvorkehrungen handeln, die sie vor Haftungsansprüchen schützen sollen.


III.

Es wäre ratsam, die genauen Bedingungen der Vollmacht und die internen Richtlinien der Bank zu prüfen, um festzustellen, ob die Bank ihre Pflichten verletzt hat.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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