Pflichterbe gegeben, dann Sozialhile wegen Pflegefall. Rückforderung?

| 11. Februar 2025 18:20 |
Preis: 51,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo...
Demente Mutter (im Pflegeheim wohnend) vererbt vorab (also noch lebend) ihren Pflichtanteil aus dem Verkauf einer Immobilie ihren Kindern (also 25% und 25% bei 2 Kindern). Frage: Es ist absehbar, das das Restvermögen innerhalb von 1-2 Jahren aufgebraucht ist. Dann muss die Mutter Sozialhilfe beantragen, damit die Unterkunft im Pflegeheim weiterbezahlt werden kann.
Darf das Sozialamt / die Sozialbehörde dann den Pflichtanteil von den Kindern zurückfordern?

11. Februar 2025 | 19:39

Antwort

von


(952)
Wambeler Str. 33
44145 Dortmund
Tel: 0231 / 13 7534 22
Web: https://ra-fork.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:



Frage 1:
"Darf das Sozialamt / die Sozialbehörde dann den Pflichtanteil von den Kindern zurückfordern?"


Davon ist nach Ihrer Schilderung auszugehen.

Zum einen über § 528 BGB, da die vorweggenommene Erbfolge im Grunde das Gleiche ist wie eine Schenkung. Das fällt dann unter die sog. Schenkungsrückforderung-Regelungen im Sozialhilferecht.

Und zum anderen über §§ 1 ff AnfG ( Anfechtungsgesetz), wenn die Behörde bei dem Vorgang eine vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung begründen möchte.

Rechtssicher ohne Zugriffsmöglichkeit übertragen kann Ihre Mutter den Pflichtteil grundsätzlich nur dann, wenn seit der Übertragung 10 Jahre vergangen sind.


Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund

Raphael Fork
-Rechtsanwalt-


Rechtsanwalt Raphael Fork

Bewertung des Fragestellers 11. Februar 2025 | 20:07

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Danke

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Raphael Fork »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 11. Februar 2025
5/5,0

Danke


ANTWORT VON

(952)

Wambeler Str. 33
44145 Dortmund
Tel: 0231 / 13 7534 22
Web: https://ra-fork.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Sozialrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Miet- und Pachtrecht