Ein beruflich bedingter Umzug liegt vor, wenn sich die Arbeitsbedingungen erheblich verbessern, beispielsweise durch die Einrichtung separater Arbeitszimmer für das Homeoffice. In Ihrem Fall trifft dies sowohl auf Sie als auch auf Ihre Freundin zu, da beide durch den Umzug ein eigenes, ausschließlich beruflich genutztes Arbeitszimmer erhalten haben. Daher können die Umzugskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Bezüglich der doppelten Mietzahlungen ist es wichtig zu wissen, dass diese als beruflich veranlasste Umzugskosten anerkannt werden können. Da sowohl Sie als auch Ihre Freundin jeweils einen beruflichen Grund für den Umzug hatten, kann jeder von Ihnen die Hälfte der entstandenen doppelten Mietkosten in Höhe von 1.070 € in der eigenen Steuererklärung ansetzen.
Hinsichtlich der Umzugskostenpauschale gilt: Für Umzüge ab dem 1. März 2024 beträgt die Pauschale für Ledige 964 €. Da Sie und Ihre Freundin nicht verheiratet sind, sollte jeder von Ihnen diesen Betrag in der eigenen Steuererklärung geltend machen. Eine Aufteilung der Pauschale für Verheiratete ist in Ihrem Fall nicht möglich.
Ich hoffe, das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH)
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