Haftet meine Lebensgefährtin für meine Schulden?

3. Februar 2025 16:37 |
Preis: 42,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag.
Ich bin 65 Jahre alt und beziehe eine Witwer-Rente von 410 Euro.
Diese Rente wird vom Jobcenter aufgestockt, da dieser Betrag für die Miete und Lebensmittel nicht ausreicht.
Ich habe von meiner früheren zeitweisen Selbständigkeit noch Schulden in Höhe von etwa 38000 Euro. Diese Schulden zahle ich in monatlichen Raten von 10-20 Euro an verschiedene Gläubiger ab.
In wenigen Monaten bekomme ich Altersrente von ungefähr 680 Euro. Dann möchte ich zu meiner Freundin ziehen. Sie hat ein eigenes Haus und keine Schulden.
Ab diesem Zeitpunkt benötige ich vom Jobcenter keine Hilfe mehr.
Nun zu meiner Frage:
Wenn ich bei Ihr einziehe und wir nicht heiraten, sondern nur als Liebespaar zusammenleben, haben dann meine Gläubiger einen Zugriff auf das Vermögen bzw. Sachwerte meiner Freundin, weil wir dann zusammen wohnen? Sie hat da diesbezüglich Bedenken, da meine Gläubiger einmal jährlich die Einkommensverhältnisse von mir überprüfen ob da nicht mehr geht wie 10-20 Euro monatlich.
Wir behalten weiterhin beide unsere eigenen Bankkonten und wir machen auch keinen Partnerschaftsvertrag oder ähnliches.

3. Februar 2025 | 17:40

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ihre Lebensgefährtin haftet nicht für Ihre Schulden, weil Sie zusammenleben. Es gibt schlichtweg keine Rechtsgrundlage, auf welche eine Mithaftung Ihrer Lebensgefährtin für Ihre Verbindlichkeiten mithaften sollte. Allein Ihr eigenes Einkommen und Vermögen unterliegt dem Gläubigerzugriff, nicht hingegen das Einkommen und Vermögen Ihrer Partnerin.

Da Sie weiterhin Ihre Konten und Vermögenswerte auseinanderhalten werden, wird es insofern auch nicht zu Konflikten oder Missverständnissen kommen. Einem Zusammenzug steht daher aus Haftungsgründen nicht entgegen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht

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