Sozialwohnung - Partner will einziehen

31. Januar 2025 11:58 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Guten Tag,

Ich wohne seit 13 Jahren in einer 2 Zimmer Sozialwohnung mit 63qm. Ich hatte nie einen Wohberechtigungsschein, ich verdiene inzwischen sehr gut und zahle einen Ausgleich pro Quadratmeter. Mein Partner würde gerne zu mir ziehen und verdient auch sehr gut, bzw er ist selbständig als Psychotherapeut. Kann es passieren, dass ich die Wohnung verliere, wenn mein Partner einzieht?
Die Wohnung ist von der Vonovia.
Die Dame am Telefon von der Vonovia meinte, dass würde sie nicht machen an meiner Stelle, da es sein kann, dass ich die Wohnung verliere. Das will ich aber nicht.
Können Sie mir sagen, ob das pauschal so stimmt und was ich dagegen tun kann? Ich muss ca alle 3 Jahre ein Formular ausfüllen, bei dem ich Angaben zum Verdienst machen muss bzw die Verwaltung meines Arbeitgebers.
Ich will einfach meine 64 jährige Mutter weiter finanziell unterstützen können, daher möchte ich auch in der noch günstigen Wohnung bleiben. Ich zahle dafür schon fast 850 Warm für die Sozialwohnung.

Herzlichen Dank!

31. Januar 2025 | 15:24

Antwort

von


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Guten Tag,

es ist zunächst davon auszugehen, dass der Vermieter dem Einzug des Partners zustimmen muss, sofern nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen, vgl. § 553 BGB.

Ihr Vermieter ist dabei auch gejhalten, sich an gesetzliche Vorgaben zu orientieren. Eine Kündigung droht in der Regel nur, wenn eine erhebliche Überschreitung der Einkommensgrenzen vorliegt, die den sozialen Zweck der Wohnung gefährdet. Das ist vom Einzelfall abhängig und kann hier nicht abschließend bewertet werden.

Ich empfehle Ihnen, schriftlich bei Vonovia anfragen, ob der Einzug problematisch wäre, ferner die Wohnungsbauförderstelle der Stadt zu kontaktieren, um die Kündigungsgefahr zu klären.

Falls eine Kündigung droht, müsste geprüft werden, ob eine höhere Fehlbelegungsabgabe gezahlt werden kann.

Ohne Klärung könnte der Einzug Ihres Partners ein Risiko darstellen. Das gilt auch für einen nicht gemeldeten Einzug Ihres Partners.

Mit freundlichen Grüßen


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