Am 08.06.2008 06.15 Uhr stürzte ich in der Tiefgarage aufgrund Unebenheiten im Fußbodenbereich und zog mir einen Bruch am rechten Handgelenk zu, der operiert und mit einer Titanplatte versehen werden mußte. Ich stellte den Antrag auf Schmerzensgeld bei der Versicherung der Hausverwaltung. Diese lehnte jetzt die Zahlung aufgrund fehlender Zeugen ab sowie der Begründung, ich hätte ja auch einen anderen Weg gehen können.
Ist es rechtens, daß aufgrund fehlender Zeugen ein Antrag abgewiesen werden kann ohne weitere Überprüfung?
Gerne beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie des Einsatzes wie folgt:
Ihr „Antrag“ oder Anspruch auf Schmerzensgeld ist ein zivilrechtlicher Anspruch. Die Voraussetzungen für dessen Vorliegen
müssen grundsätzlich Sie in einem Gerichtsverfahren darlegen und beweisen.
Der Äußerung der Versicherung ist die Position zu entnehmen, dass man Ihnen nicht ohne weiteres glaubt und vielmehr Beweise
(hierzu zählt ein Zeuge) für Ihre Aussage verlangt.
Gleichsam unterstellt man Ihnen offensichtlich Mitverschulden – dies ist der Aussage, Sie hätten einen anderen Weg gehen können,
zu entnehmen.
Gleichwohl steht es Ihnen frei, den Gerichtsweg zu beschreiten und Ihre Forderung gegen die Versicherung so durchzusetzen.
Gegen die erfolgte außergerichtliche Ablehnung einer Regulierung durch die Versicherung bestehen erst einmal keine rechtlichen Bedenken.
Es sei der Hinweis erlaubt, dass diese Internetplattform eine eingehende, rechtliche Beratung nicht ersetzen kann,
sondern vielmehr der ersten rechtlichen Orientierung dienen soll.
Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann das Ergebnis der juristischen Bewertung beeinflussen und sogar zu
einem völlig gegensätzlichen Ergebnis führen.
Gern können Sie mich bei Rückfragen oder einer gewünschten Interessenvertretung kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Mirko Ziegler
Rechtsanwalt
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