Frage zur Spekulationsfrist bei Immobilienübertrag nach Trennung

7. Januar 2025 05:06 |
Preis: 50,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

Hier mein vorliegender Fall:

Meine Ex-Partnerin und ich haben uns im 2024 getrennt (nicht verheiratet). 2019 hatten wir ein Haus zusammen erworben mit jeweils 50% Anteil, in welchem wir seither gewohnt haben. Ihre Haushälfte habe ich notariell beurkundet im 2024 nach der Trennung übernommen und sie entsprechend ausgezahlt. Ich wohne nun immer noch in dem Haus, es ist also immer noch selbst genutzt.

Nun überlege ich, ob ich das Haus zukünftig vermieten oder verkaufen werde, da es einfach für mich alleine zu groß ist.

Würde bei einem Verkauf die Steuern auf den Gewinn wegfallen, da ich die immobile seit 2019 selbst bewohnt habe, auch wenn ich die weiteren 50% des Hauses erst kürzlich erworben habe?

Angenommen, ich vermiete das Haus und entscheide mich später, das Haus zu verkaufen. Zählt dann das Jahr ab 2019 für den steuerfreien Verkauf? Also das wäre dann 2029. Oder zählt dann 2024, also ab der Übernahme der weiteren 50% des Hauses? Je nachdem könnte ich dann das Haus erst im 2034 steuerfrei verkaufen. Oder wird die Steuer dann auf die eine Hälfte und auf die andere Hälfte berechnet?

Vielen Dank!

7. Januar 2025 | 07:41

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Bei einer Veräußerung des Hauses müssen Sie tatsächlich die unterschiedlichen Kaufdaten beachten.

Für die Verkaufsfrist bei einer selbst genutzten Immobilie (Selbstnutzung im Jahre des Verkaufes und der 2 vorhergehenden Jahre) wäre ein Verkauf teilweise nicht steuerfrei und zwar für den im Jahre 2024 erworbenen Teil Ihrer ehemaligen Partnerin, dieser Teil wäre bei einer Selbstnutzung erst steuerfrei, wenn Sie die Immobilie am 02.01.2026 veräußern (01.01. ist ein Feiertag).

Bei einer Vermietung gilt entsprechend das gleiche, auch hier sind die unterschiedlichen Kaufdaten zu beachten, 2019 + 10 Jahre und 2024 + 10 Jahre.

Falls Sie als die Immobilie vermieten und vor 2034 und nach 2029 verkaufen, wird die Steuer unterschiedlich berechnet, steuerfrei auf den 2019er Teil und steuerpflichtig auf den 2034er Teil.


Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt


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