EOS Inkasso händigt mir den Fahrzeug Brief nach Zahlung nicht aus

4. Oktober 2024 12:55 |
Preis: 30,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich grüße Sie und benötige eine Rechtsauskunft von Ihnen. Kurze Einleitung: Mein Auto wurde mir auf einen Werkstattgelände gestohlen, nach der Finanzierung in das Auto an EOS Inkasso mit der Forderung übergeben wurden, mit EOS Inkasso hatte ich einen Vergleich in Höhe von 4.500.- €uro Im Februar 2024 ausgehandelt und bezahlt. Seit den an warte ich darauf das EOS mir den Fahrzeugbrief aushändigt. Beim ersten Versuch, mir den Fahrzeugbrief einzuholen, bekam ich als Antwort. Was ich mit den Brief will das Auto wäre doch sowieso gestohlen und eine weitere Antwort war noch: Oder wollen Sie uns unterstellen das wir das Auto vom Werkstattgelände geholt hätten. Auf jeden Fall ist der Fahrzeugbrief zur Zeit bei uns nicht auffindbar.

Im September habe ich mich erneut an EOS Inkasso gewand mit einer Schadenersatz Forderung nach BGB, entweder ich bekomme bis zum 25.09.2024 den Fahrzeugbrief ausgehändigt oder das Geld als Schadenersatz erstattet in Höhe von 4.500.- €uro, da sich EOS Inkasso nicht an ihren Vertrag mit mir gehalten hat. Bis heute keine Reaktion erhalten, nun habe ich mit der Staatsanwaltschaft telefoniert. sie meinte ja ich habe recht, hierbei liegt ein Schadenersatz nach Zivilrecht vor. Ich möchte das Geld in voller Höhe von 4.500.- €uro erstattet bekommen, da ich es schriftlich habe, das der Fahrzeugbrief beim Inkasso nicht auffindbar ist.

Wie ist die Rechtslage dazu? Meine Frage dazu ist: Ich werde nun im zweiten Schritt das Inkasso Mahnen und die14 Tage abwarten. Kann ich danach gegen das EOS Inkasso einen Mahnbescheid einleiten, das mir die 4.500.- €uro erstattet werden nach den BGB Schadenersatz Gesetz? Oder wie gehe ich im nächsten Schritt gegen das EOS Inkasso vor? Danke für Ihre Unterstützung und Hilfestellung Gruß aus Hamburg

4. Oktober 2024 | 15:06

Antwort

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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ich gehe davon aus, dass die 4.500 € wegen offener Finanzierungsraten zu zahlen waren bzw. die Zahlung diesen Hintergrund hat. Da Sie nun gezahlt haben, muss das Inkassobüro Ihnen vereinbarungsgemäß den Fahrzeugbrief aushändigen. Wenn es das nicht tut, liegt eine Vertragspflichtverletzung vor. Sie könnten dann vom Vertrag, also vom Vergleich, zurücktreten und die 4.500 € zurückverlangen.
Problematisch ist aber, dass Sie das Geld vermutlich aufgrund der Finanzierung ohnehin schuldeten. Wenn dem so ist, würde das Inkassobüro die Kosten anschließend direkt wieder gegen Sie geltend machen bzw. könnte auch einwenden, dass es die 4.500 € nicht zahlen muss, weil Sie ohnehin zur Zahlung ausstehender Finanzierungsraten verpflichtet sind.

Alternativ könnte ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommen, wegen des verlorenen Fahrzeugbriefs. Sie müssten sich am besten direkt mit der Zulassungsstelle in Verbindung setzen und den Verlust des Briefs melden und eine Neuausstellung beantragen. Die damit verbundenen Schäden/Kosten könnten Sie dann gegen das Inkasso geltend machen. Der Einwand, dass das Fahrzeug ohnehin gestohlen ist, ist zwar nicht von der Hand zu weisen. Aber dem lässt sich entgegnen, dass Sie rechtlich gesehen trotzdem ein Interesse am Besitz des Fahrzeugbriefs haben, zb für den Fall, dass das Fahrzeug ermittelt werden sollte.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


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