Sehr geehrte Fragestellerin/sehr geehrter Fragesteller,
Ihre gestellte Frage
beantworte ich wie folgt:
Die Frage lässt sich ohne
1. DarlehnsVertrag
und
2. die schriftliche Vereinb über Zahlung von regelmäßig 100€-Raten nicht beantworten.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bank Ihnen zwar geringe Raten von 100 € anbot aber auf Zinsen verzichtet hat.
Dass Sie nicht kontaktiert wurden, ist egal. Denn Vereinbarung ist Vereinbarung.
Und da kommt es darauf an, ob etwas von Zinsen steht. Wenn nein, schulden Sie sich nicht ,sondern nur den Ihnen als Darlehen gewährten Betrag zzgl. natürlich der regulären Darlehenszinsen aber NICHT solche aus Verzug.
Ich weise darauf hin, dass die Beratung auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt.
Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt vorOrt ersetzen kann, ist jedoch rechtsverbindlich. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann aber möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Winkelmann
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann
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