Anzeige wegen Diebstahl im Kaufland - Schadenerstazzahlung

10. September 2024 13:32 |
Preis: 50,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Einen Tag vor unserem Familienurlaub bin ich mit meiner 7 jährigen Tochter ins Kaufland gefahren, um letzte Erledigungen zu machen.

An diesem Tag war ich sehr ausgelaugt, müde und angespannt, da in der vorigen Nacht beide Kinder sehr unruhig geschlafen haben und wir noch allerhand zu tun hatten.
U.a. musste ich Kontaktlinsen besorgen - im Laden habe ich diese nicht in den Wagen gelegt, sondern in eine Baumwolltragetasche, die ich um die Schulter gehängt hatte - die Linsenverpackungen sind sehr klein und da meine Tochter im Wagen saß, wollte ich die kleinen Verpackungen wohl sicher verstauen - um ehrlich zu sein, kann ich mich daran aber nicht mehr genau erinnern und habe hier mehr im Affekt gehandelt.

Der Einkauf verlief sehr unruhig, weil auch meine Tochter sehr unruhig war - ich war froh, an der Kasse zu sein, um dann wieder schnell nach Hause zu kommen um den Urlaub vorzubereiten.
Im Eifer des Gefechst habe ich vergessen, die Kontaktlinsen (Wert ca. 70€) auf das Band zu legen.
Nach Verlassen des Kassenbereichs, wurde ich von einem Detektiv angesprochen, der mich bat, ihn zu begleiten. Nach kurzem Zögern war mir klar, dass es um die Kontaktlinsen geht. Ich habe mich sofort entschuldigt, habe mich erklärt und wollte die Ware bezahlen. Das ließ der Detektiv nicht zu und hat mich gebeten, mich auszuweisen - da ich auch meinen Geldbeutel zu Hause vergessen hatte, wurde die Polizei verständigt (bezahlt habe ich kontaktlos per Handy) um meine Identität zu bestätigen.

Während des Wartens bat ich, mit dem Geschäftsführer zu sprechen - ich legte ihm nochmals den Sachverhalt dar. Er sicherte mir zu, mir geubdsätzlich zu glauben, beharrte aber auf der Einhaltung der Regeln.
Der Detektiv wies mich dann darauf hin, dass ich eine Gebühr von 100 € entrichten müsse und ein Jahr Hausverbot hätte. Er verwies auf ein Plakat, dass in seinem Büro hing, auf dem Der Umgang mit Diebstahl bei der Fa. Kaufland beschrieben war (dieses Plakat habe ich sonst nirgends gesehen). Er sagte mir auch, wenn ich das jetzt nicht bezahlen wolle oder könne, wäre das kein Problem - das wäre auch zu einem anderen Zeitpunkt möglich.

In der ganzen Zeit war ich neben meiner eigenen Aufregung damit beschäftigt, meine Tochter zu beruhigen und ihr ein Gefühl von Sicherheit zu geben - natürlich hatte sie Angst und war maximal verunsichert.

Die 100€ wurden dann nicht mehr thematisiert.
Heute, nach knapp 4 Wochen habe ich ein Schreiben eines Rechtsanwalts in meinem Briefkasten gefunden, dass mich auffordert, die 100€ plus Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 52,50 € zu bezahlen.
Zudem war nach dem Urlaub ein Schreiben der Polizei mit der Möglichkeit, Stellung zu dem Fall zu beziehen. Das möchte ich gerne tun, um den Sachverhalt darzulegen, habe es aber noch nicht getan. Der Polizist der den Fall bearbeitet, hatte mir zugesichert, in jedem Fall auf meine Rückmeldung nach dem Urlaub zu warten.

Objektiv sehe ich, dass ich einen Diebstahl begangen habe - Subjektiv empfinde ich das nicht so, da ich die Kontaktlinsen nicht stehlen wollte und sie auch nach dem Vorfall direkt bezahlt und mitgenommen habe. Ich war in einer stressigen Ausnahmesituation, die zu dem ungewollten Diebstahl geführt hat. Das Kaufland suche ich fast täglich auf, da sich mein Arbeitsplatz direkt daneben befindet und ich oft mein Mittagessen dort einkaufe.
Nun habe ich zwei Frage:

- wie kann ich dem Schreiben des Anwalts begegnen? Ich sehe es als ungerechtfertigt an, ohne weitere Aufforderung, schriftliche Erinnerung oder Möglichkeit zur Stellungnahme gegenüber Kaufland die 100€ plus Gebühr zu bezahlen. Die Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr akzeptiere ich grundsätzlich, da es ja von außen betrachtet ein Diebstahl war und würde die gebühr, oder einen Teil zähneknirschend bezahlen, da mich die Sache emotional immer noch aufrührt und ich mit der Sache so schnell wie möglich und v.a. ohne Rechtsstreit abschließen möchte. Aber nicht die Art des Umgangs damit durch Kaufland und des Rechtsanwalts.
Ist die Summe von 100€ überhaupt gerechtfertigt? Hätte nicht vorher ein Schreiben eingehen müssen, dass die Forderung enthält?

- Ist es ratsam, gegenüber der Polizei Stellung zu beziehen und mich wie o.g. schriftlich zu erklären (der Polizist war mir gegenüber sehr wohlgesonnen und meinte, dass bei nicht vorliegen weiterer Tatbestände, die Anzeige wohl fallengelassen und er zudem seine persönliche Einschätzung der Staatsanwaltschaft aussprechen werde). Vor dem Hinzuzug eines Anwalts schrecke ich grundsätzlich zurück, da damit weiterer Aufwand und Belastung verbunden sind und ich eben sehe, dass objektiv ein Dienbstahl vorliegt (?) - auch wenn ich diesen nicht beabsichtigt habe.

Danke für die Unterstützung!

10. September 2024 | 15:35

Antwort

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Zu Ihrer ersten Frage bezüglich des Schreibens des Anwalts:
1. **Vertragsstrafe**: Die Forderung von 100 € als Vertragsstrafe erscheint überhöht. Im Kontext wird erwähnt, dass bei geringwertigen Sachen maximal 25-50 € angemessen wären. Sie könnten daher argumentieren, dass die geforderte Summe unangemessen hoch ist.
2. **Rechtsanwaltsgebühren**: Da Sie vorher keine schriftliche Aufforderung erhalten haben, könnten Sie die Notwendigkeit der Anwaltskosten in Frage stellen. Es wäre sinnvoll, Kaufland direkt zu kontaktieren und eine einvernehmliche Lösung zu suchen.
3. **Vorgehen**: Sie könnten Kaufland schriftlich mitteilen, dass Sie bereit sind, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu zahlen, aber die Höhe der Vertragsstrafe und die Anwaltskosten anfechten. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung, dass mit der Zahlung der Angelegenheit erledigt ist.
Zu Ihrer zweiten Frage bezüglich der Stellungnahme bei der Polizei:
1. **Stellungnahme**: Es kann sinnvoll sein, der Polizei den Sachverhalt aus Ihrer Sicht darzulegen, insbesondere wenn der Polizist Ihnen wohlgesonnen ist. Er könnte Ihre Erklärung in seine Einschätzung einfließen lassen, was die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens erhöht.
2. **Unbeabsichtigter Diebstahl**: Erklären Sie, dass es sich um ein Versehen handelte und Sie keine Absicht hatten, die Kontaktlinsen zu stehlen. Betonen Sie Ihre Bereitschaft, den Schaden sofort zu begleichen.
3. **Keine Vorstrafen**: Wenn Sie bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, könnte dies ebenfalls positiv berücksichtigt werden.
Insgesamt scheint es ratsam, die Angelegenheit ohne Anwalt zu klären, wenn Sie die Möglichkeit haben, direkt mit Kaufland zu kommunizieren und die Polizei Ihre Stellungnahme berücksichtigt.


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