urlaubskosten beteiligung

30. April 2005 12:58 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Jana Laurentius

ist ein unterhaltspflichtiger auch verpflichtet sich an die urlaubskosten für die kinder zu beteiligen???

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Über den normalen Unterhalt hinaus muss sich ein Unterhaltspflichtiger nur an den Kosten für so genannten "Sonderbedarf" von Kindern beteiligen. Unter "Sonderbedarf" versteht man Bedarf, der nicht vorhersehbar ist und deshalb bei der Berechnung der Höhe der monatlichen Unterhaltszahlungen nicht einbezogen werden konnte. Dass Kinder einmal im Jahr in Urlaub fahren, ist jedoch vorhersehbar, daher ist die Beteiligung an den Urlaubskosten bereits in den monatlichen Unterhaltszahlungen eingerechnet und kein Sonderbedarf. Der Unterhaltspflichtige muss somit nicht noch extra Geld für Urlaubsreisen der Kinder beisteuern.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)

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