Gemeiner Mietvertrag, Auszug einer Partei, Forderung Mietanteil und Kosten

2. August 2024 22:07 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Im Oktober 2018 wird ein gemeinsamer Mietvertrag ab 01.11.2018 mit meiner Ex-Freundin für ein Haus unterschrieben.

Ich wohne dort mit ihrem Sohn und dessen Freundin (diese beiden ziehen aber 2020 aus) und mein Sohn ist im August 2019 mit eingezogen.

Die Kaltmiete wurde geteilt. Die Nebenkosten habe ich getragen. Anfangs im ersten Jahr hat sie den gemeinsamen Strom als ihren Nebenkostenanteil noch von sich bezahlt.

Die Beziehung läuft nicht wirklich gut, es kommt zwischendurch von mir zu Auszugsgedanken, weshalb ich mich informierte, wie es sich mit einer Kündigung des Mietvertrages verhält. Ich teilte Ihr das Ergebnis mit, dass sie einer Kündigung zustimmen müsste, sodass sie über die Hintergründe, wenn einer ausziehen möchte, informiert ist.

Die Beziehung geht erstmal weiter.

Am Jahreswechsel 2021/2022 begeht sie eine vorsätzliche Körperverletzung und bricht mir 2 Rippen. Eine Anzeige oder Schmerzensgeld-Forderung habe ich nicht gestellt.

Im Januar 2022 lerne ich jemand kennen und habe mit ihr eine kurze Affäre.

Daraufhin zieht sie am 28.02.2022 ohne Ankündigung in eine eigene Wohnung aus, die Schlüssel behält sie. Ab 01.03.2022 hat sie mir ihren Mietanteil nicht mehr überwiesen.

Es gibt über WhatsApp diverse Schriftwechsel.
Ich biete Ihr an, für 3 Monate weiter ihren Mietanteil zu bezahlen und sie dann aus ihrer Verpflichtung zu entlassen, worauf sie aber nicht eingeht.
In einem Schriftwechsel teile ich ihr mit, dass ich froh bin, dass sie ausgezogen ist (wegen der Körperverletzung).

Danach treffen wir uns wieder öfter in ihrer neuen Wohnung, aber ab Ende Juni 2022 sind wir dann endgültig auseinander und treffen uns nicht mehr.

Da früher oder später auch ich aus dem Haus ausziehen möchte, schreibe ich sie wegen der Kündigung des Mietvertrages an, per WhatsApp, per E-Mail und auch per Einschreiben.
Ich fordere sie auf, bei einer Kündigung des Mietvertrages zuzustimmen, wegen ihrem Mietanteil mir eine Lösung anzubieten und mir die Schlüssel für das gemietete Haus zu geben. Es gab keine Reaktion.

Mit Datum vom 11.09.2022 lässt sie mir eine von ihr unterschriebene Kündigung zum 01.10.2022 zukommen, die Schlüssel hat sie noch nicht zurück gegeben.

Ich leite die Kündigung an den Vermieter weiter und vermerke, dass ich der nicht ordnungsgemäßen Kündigung zustimme, wenn ich bis zu meiner Kündigung zum 01.03.2023 das Haus weiter bewohnen kann. Von dieser Vereinbarung weiß sie allerdings nichts, der Vermieter hat ihr auch keine von ihr gewünschte Kündigungsbestätigung zukommen lassen. Sie hat diesbezüglich auch bei niemandem nachgehakt.

Die Schlüssel von ihr erhalte ich ca. Ende Oktober zurück. Sie hat sie per Einwurfeinschreiben geschickt, leider habe ich den Umschlag aber als Nachweis nicht mehr.

Meinen Schriftwechsel, sich an den Maler- und Reparaturarbeiten zur Hausübergabe bis 28.02.2023 zu beteiligen, ignoriert sie. Die Materialien kaufe ich, die Arbeiten führe ich mit Freunden aus (Freunde haben mich ca 50 Stunden unterstützt). Es gab auch noch ein paar Beschädigungen und Abnutzungen, die ich dem Vermieter entschädigt habe.

Als sie doch einmal auf meine Forderungen im Sommer 2023 reagierte, wies sie mich darauf hin, dass ich doch froh war, dass sie ausgezogen ist und lehnte deshalb jegliche Forderung ab.

Nun meine Fragen:

Habe ich Anspruch auf Ihre anteilige Kaltmiete (450€), evtl. Nebenkosten nach ihrem Auszug und wenn ja, für welchen Zeitraum und auf welcher Grundlage.

Ist sie verpflichtet, mir einen Ausgleich für die Maler- und Reparaturarbeiten und die Kosten für die Beschädigungen zu zahlen und wenn ja, was könnte hier angesetzt werden und was ist die Rechtsgrundlage dafür.

2. August 2024 | 22:54

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Da Sie beide gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben haben, haften Sie gegenüber dem Vermieter als Gesamtschuldner für die volle Miete, unabhängig davon wer tatsächlich in der Wohnung wohnt. Im Innenverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Ex-Freundin besteht aber ein Ausgleichsanspruch nach § 426 BGB für den Anteil der Miete, den der ausgezogene Partner nicht mehr trägt.
Dieser Anspruch besteht zumindest für eine Übergangszeit nach dem Auszug, insbesondere wenn der in der Wohnung verbleibende Partner die alleinige Nutzung quasi "aufgedrängt" bekam. Da Sie zeitnah nach dem Auszug Ihrer Ex-Freundin die Kündigung des Mietvertrags angestrebt haben, dürfte dies hier der Fall sein. Daher haben Sie gute Chancen, zumindest ab Auszug bis zum Ablauf der 3-monatigen Kündigungsfrist (Kündigung eingereicht am 11.09.2024) die hälftigen Mietkosten von Ihrer Ex-Freundin ersetzt zu bekommen.

Bezüglich der Kosten für Schönheitsreparaturen und Beschädigungen:

Sofern im Mietvertrag eine wirksame Endrenovierungsklausel enthalten war, sind Sie beide als Mieter verpflichtet, die Schönheitsreparaturen bei Auszug durchzuführen. Ihre Ex-Freundin muss sich dann an den Kosten der von Ihnen durchgeführten Arbeiten beteiligen. Gleiches gilt für Beschädigungen, die über die normale Abnutzung hinausgehen.
Der Umfang der Kostenbeteiligung richtet sich nach den jeweiligen Verursachungs- und Nutzungsanteilen. Da Ihre Ex-Freundin vorzeitig ausgezogen ist, dürfte ihr Anteil geringer sein als Ihrer. Die genaue Aufteilung ist eine Frage des Einzelfalls.
Zusammenfassend haben Sie gute Aussichten, zumindest für die Kündigungsfrist ab März 2022 die hälftigen Mietkosten sowie eine angemessene Beteiligung an den Schönheitsreparaturen und Beschädigungen von Ihrer Ex-Freundin ersetzt zu bekommen. Die Ansprüche ergeben sich aus §§ 426, 280 BGB sowie den mietvertraglichen Vereinbarungen zur Endrenovierung. Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, sollten Sie zunächst außergerichtlich eine entsprechend bezifferte Forderung stellen und notfalls gerichtliche Schritte einleiten.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari

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