Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Sie sollten nicht zahlen, sondern schriftlich (Einschreiben, Rückschein) den Vertrag widerrufen und hilfsweise (im gleichen Schreiben) diesen (den Vertrag) wegen arglistiger Täuchung anfechten.
Sollte die Gegenseite einen Anwalt einschaltet, sollten Sie Ihrerseits einen Kollegen hinzuziehen.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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