Verkehrsunfall mit Hund ohne Haftpflichtversicherung - Schadenseratz

24. Mai 2024 11:23 |
Preis: 47,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,
mein Hund war frei in einem großen, eingezäunten Garten. Jemand hat das Gartentor aufstehen lassen, der Hund lief einem Vogel durch das Tor hinterher auf eine 4-spurige Hauptverkehrsstraße (Tempo 30 an dieser Stelle). Ein Auto hat den Hund angefahren. Mein Hund war nicht versichert.
Das Auto des Unfallgegner wurde an der Stoßstange beschädigt, es sind auch Plastikteile abgefallen. Das Auto konnte aber nach Unfallaufnahme mit Polizei etc. weiterfahren.

Nun habe ich Post von dem Anwalt des Unfallgegners bekommen. Dieser möchte als Schadensersatz 3800€ haben plus Anwaltskosten von 700€. Ich soll also ca. 4500€ an den Anwalt überweisen. Er meinte, es fände eine fiktive Abrechnung statt.

Leider habe ich auch keine Rechtschutzversicherung mehr. Lohnt es sich irgendwie gegen die Zahlung vorzugehen oder sollte ich den Betrag einfach zahlen (bzw. auf Raten, ich habe nicht so viel Geld).

Vielen Dank

24. Mai 2024 | 12:20

Antwort

von


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28199 Bremen
Tel: 0421 83066384
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Deniz-Altundag-__l108683.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Haftungsfrage

Gemäß § 833 BGB haften Tierhalter für Schäden, die durch ihre Tiere verursacht werden. Diese Haftung ist grundsätzlich verschuldensunabhängig, es sei denn, es handelt sich um Nutztiere für den Beruf, den Erwerb oder den Unterhalt des Halters. In Ihrem Fall handelt es sich um einen Hund, der als Haustier gehalten wird, weshalb die verschuldensunabhängige Haftung greift.

2. Schadensersatzanspruch des Unfallgegners

Der Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners ist grundsätzlich ersatzfähig, sofern er nachgewiesen werden kann und im kausalen Zusammenhang mit dem Unfall steht. Die Höhe des Schadensersatzes wird meist durch ein Gutachten bestimmt. Die Forderung von 3800 € für die Reparatur und 700 € Anwaltskosten erscheint auf den ersten Blick hoch, aber nicht unüblich, wenn man die möglichen Reparaturkosten und die rechtlichen Gebühren berücksichtigt.

3. Prüfung der Forderung

a) Fiktive Abrechnung:
Der Unfallgegner kann den Schaden fiktiv abrechnen, das heißt, er muss die Reparatur nicht tatsächlich durchführen lassen, sondern kann den Schaden auf Basis eines Kostenvoranschlags oder Gutachtens ersetzt verlangen.

b) Höhe der Reparaturkosten:
Es ist ratsam, die Höhe der Reparaturkosten durch ein eigenes Gutachten oder eine sachverständige Stelle prüfen zu lassen. Manchmal kann die Forderung überhöht sein oder es können Positionen enthalten sein, die nicht zum Unfall passen. Allerdings müssten Sie hierfür in Vorleistung gehen.

c) Anwaltskosten:
Die Anwaltskosten des Gegners sind im Regelfall ebenfalls erstattungsfähig, sofern die Inanspruchnahme eines Anwalts notwendig und die Gebühren angemessen sind.

4. Vorgehensweise

a) Schadenshöhe überprüfen:
Lassen Sie die Höhe des geforderten Schadensersatzes überprüfen. Sie können ein eigenes Gutachten einholen, um sicherzustellen, dass die Forderung angemessen ist. Hierbei kann es helfen, den genauen Schadensumfang und die Notwendigkeit der Reparaturen zu prüfen.

b) Vergleich anstreben:
Falls die Forderung berechtigt ist, könnte es sinnvoll sein, einen Vergleich mit dem Unfallgegner bzw. dessen Anwalt anzustreben. Oftmals sind Geschädigte bereit, sich auf eine geringere Summe einzulassen, insbesondere wenn Sie Zahlungsprobleme darlegen können. Ein Vergleich könnte auch Ratenzahlungen umfassen.

c) Verhandeln der Anwaltskosten:
Versuchen Sie, die Anwaltskosten zu verhandeln. Manchmal lässt sich hier noch eine Reduzierung erzielen, insbesondere wenn Sie Zahlungsprobleme darlegen.

d) Rechtsbeistand suchen:
Auch ohne Rechtsschutzversicherung sollten Sie erwägen, einen Anwalt einzuschalten, um Ihre Interessen zu vertreten und die Forderung zu prüfen. Die Investition in rechtliche Beratung kann sich langfristig auszahlen, insbesondere bei hohen Forderungen.

5. Ratenzahlung anbieten

Wenn Sie die Forderung nicht in einer Summe begleichen können, sollten Sie dem gegnerischen Anwalt eine Ratenzahlung anbieten. Erläutern Sie Ihre finanzielle Situation und schlagen Sie eine für Sie machbare Ratenhöhe vor.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


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(174)

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