Arbeitsrecht erweiterte Stellenbeschreibung

16. Mai 2024 14:17 |
Preis: 55,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

In einem kürzlich stattgefundenen Personalgespräch forderte meine Arbeitgeber, dass ich als Teamleiter Logistik künftig zusätzliche Aufgaben wie u. a. Prozessoptimierung für den Bereich Logistik, strategische konzeptionelle Ausplanung sowie Verhandlungen mit Dienstleistern (also klassische Aufgaben eines Logistikleiters) wahrnehmen soll. Seiner Auffassung nach sind derartige Tätigkeiten hinsichtlich ihrer qualitativen Anforderungen bereits jetzt meiner Vergütungsgruppe zuzuordnen, weswegen er mich aufforderte, einer geänderten Stellenbeschreibung zuzustimmen. Die Frage einer angemessenen Vergütungsanpassung lehnte er kategorisch ab.

Angesichts der systematischen Druckausübung gegenüber meiner Person und des teilweise entwürdigenden Umgangs mit mir, möchte ich dieser geänderten Stellenbeschreibung nicht zustimmen. Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen könnte dies zur Folge haben? Wie sollte ich mich verhalten?

Hintergrund: mehr als 20 Jahre Betriebszugehörigkeit, Schwerbehindertengrad 70 Prozent, Teilzeitkraft (90 Prozent); 2 kleine Kinder

16. Mai 2024 | 14:52

Antwort

von


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Sehr geehrter Rechtsratsuchender,

gerne nehme ich nachfolgend zu der von Ihrem Arbeitgeber verlangten erweiterten Stellenbeschreibung ohne entsprechende Gehaltsanpassung Stellung:

Zunächst ist festzustellen, dass Sie ohne ausdrückliche Regelung im Arbeitsvertrag nicht verpflichtet sind, weit über ihre seit 20 Jahren ausgeübte Tätigkeiten hinausgehende Tätigkeiten zu übernehmen und/oder einer erweiterten Stellenbeschreibung zuzustimmen.

Die Problematik liegt natürlich - wie Sie bereits selbst mitteilen - in der Praxis, dass eine Ablehnung Ihrerseits das Arbeitsklima zum Arbeitgeber belasten wird.

Es wäre daher m.E. - entsprechend der Vorgehensweise im Falle von Änderungskündigungen - empfehlenswert, die erweiterte Stellenbeschreibung unter dem Vorbehalt anzunehmen, dass auch Ihr Gehalt entsprechend angepasst wird.

Hierdurch zeigen Sie Ihr Entgegenkommen auf die erweiterten Forderungen des Arbeitgebers gegen eine entsprechend erweiterte Entlohnung. Wichtig wäre, dass Sie Ihre Zustimmung unter dem Vorbehalt der Gehaltsanpassung in nachweisbarer Form erklären, also bspw. schriftlich mit einer vom Arbeitgeber unterzeichneten Empfangsquittung oder einer offenen Übergabe des Schriftstücks in Anwesenheit von Zeugen / anderen Mitarbeitern. vom Arbeitgeber unterzeichneten Empfangsquittung oder einer offenen Übergabe des Schriftstücks in Anwesenheit von Zeugen / anderen Mitarbeitern. Selbstverständlich ist auch ein Versand per Einwurfeinschreiben eine gute Nachweismöglichkeit Ihres Schreibens.

Ob arbeitsrechtliche Konsequenzen zu befürchten sind oder Ihnen nicht drohen, hängt von der Regelung Ihres Tätigkeitsbereichs im Arbeitsvertrag ab, insbesondere ob dort vermerkt ist, dass der Arbeitgeber Ihnen auch andere Tätigkeiten zuweisen darf. Dies sollten Sie im Arbeitsvertrag prüfen. Denn falls eine derartige Regelung enthalten ist, würde Ihnen eine Abmahnung und ggf. eine Kündigung drohen.

Um dies zu vermeiden, empfiehlt sich die oben beschriebene Vorgehensweise der Zustimmung zu der erweiterten Stellenbeschreibung unter Vorbehalt entspr. Gehaltsanpassung.

Ich bedanke mich für Ihre Anfrage, wünsche Ihnen viel Erfolg für die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin


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