Das Haus wurde mit in die Ehe

30. April 2024 16:48 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bevor ich 1999 geheitatet habe, hat mein Mann schon ein Haus für 330.000,00 DM gekauft. Er ist als Alleineigentümer im Grundbuch eingetragen. Mein noch Ehegatte hatte aber auf das Haus zu Beginn der Ehe Schulden /negatives Anfangsvermögen/ in Höhe von ca. 87.000 Euro. Er hat den Kreditvertrag alleine unterzeichnet, die Schuldlast haben wir aber zusammen getragen, so dass ich monatlich auf das Konto meines Mannes einen bestimmten Betrag überwiesen habe. Das Haus wurde während der Ehe ausgebaut und mehrmals modernisiert: neues Dach, Solaranlage, Sauna, Whirpool etc. Der heutige Wert der Immobilie ist noch nicht bestimmt, sagen wir 400.000 Euro.
Meine Frage lautet, ob bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs negatives Anfangsvermögen berücksichtigt ist, und welchen Anspruch auf einen Zugewinnausgleich ich bei der Scheidung habe wenn die anderen Vermögenswerte erstmal nicht berücksichtigt sind.

30. April 2024 | 17:16

Antwort

von


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Guten Tag,

ja, bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs wird das negative Anfangsvermögen berücksichtigt, vgl. § 1374 BGB.

Das Anfangsvermögen umfasst alle Vermögenswerte, die ein Ehepartner am Tag der Hochzeit hat, einschließlich Schulden bzw. Verbindlichkeiten. .

In Ihrem Fall, wenn wir nur das Haus betrachten und andere Vermögenswerte außer Acht lassen, würde ganz grob die Berechnung wie folgt aussehen:

Anfangsvermögen Ihres Ehemannes: Der Wert des Hauses abzüglich der Schulden. Angenommen, der Wert des Hauses war 330.000 DM (ungefähr 168.817 Euro), und die Schulden betrugen 87.000 Euro, dann wäre das Anfangsvermögen -87.000 + 168.817 = 81.817 Euro.

Endvermögen Ihres Ehemannes: Der heutige Wert des Hauses, beispielsweise 400.000 Euro.

Zugewinn Ihres Ehemannes: Endvermögen minus Anfangsvermögen, also 400.000 - 81.817 = 318.183 Euro.

Ihr Anspruch auf Zugewinnausgleich: Die Hälfte des Zugewinns Ihres Ehemannes, also 318.183 / 2 = 159.092 Euro.

Bitte beachten Sie, dass dies eine vereinfachte Berechnung ist und andere Faktoren, wie z.B. andere Vermögenswerte oder Schulden, die während der Ehe entstanden sind, nicht berücksichtigt wurden.

Mit freundlichen Grüßen


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