Ich habe am 17.04.2024 zum 15.05.2024 in einem Kleinbetrieb gekündigt, weil ich einen neuen Job gerne zum 15.05.2024 antreten möchte. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich rechtlich die neue Stelle nun am 15.05.2024 überhaupt antreten kann? Wann ist nun mein letzter Arbeitstag bei der alten Arbeitsstelle? Ich habe eine Kündigungsfrist von 28 Tagen.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bis zum 15. bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis erst mit Ablauf dieses Tages endet.
Tatsächlich ist es problematisch, wenn Ihr alter Arbeitsvertrag bis zum 15. läuft, Sie aber an diesem Tag bereits eine neue Vollzeitstelle antreten. Arbeitsrechtlich verbietet dies das Wettbewerbsverbot, zudem können Sie nur einem der beiden Arbeitgebern gegenüber den Arbeitsvertrag an diesem Tag erfüllen. Auch steuerrechtlich ist es nachteilig, wenn an diesem Tag beide Arbeitsverträge parallel laufen.
Sie sollten daher versuchen, entweder mit dem alten Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zum 14.5. zu schließen oder den Arbeitsvertrag mit dem neuen Arbeitgeber auf einen Beginn erst am 16.5. abändern lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.