Kann ich Amazon am LG München verklagen, welches Recht ist anwendbar?

23. März 2024 15:17 |
Preis: 50,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Ich habe einen Schadenersatzanspruch direkt gegen Amazon und wollte Amazon, da diese eine Niederlassung in München aufweisen, dort verklagen. Jetzt wendet Amazon ein, dass in den AGB geregelt sei, dass man diese in Luxemburg und nur unter Anwendung luxemburgischen Rechts verklagen kann. Ist dies korrekt? Gibt es unterschiede, ob man Privatperson oder Unternehmer ist? Etwaige Referenzurteile?

24. März 2024 | 09:31

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin/sehr geehrter Fragesteller,

Ihre gestellte Frage

beantworte ich wie folgt:

Zur örtl zuständigk (Z)
das Gerichts in Luxemburg.

HJer hilft ggf Art. 7 Nr. 2 EuGVVO
um die örtl Z d LG MÜNCHEN zu begründen:

Es kann eine Zuständigkeit eines deutschen Gerichtes über Art. 7 Nr. 2 EuGVVO erreicht werden . Da bei Zivilsachen gem. Art. 4 Abs. 1 EuGVVO grundsätzlich das Gericht am Sitz der Firma (Gegenpartei) - hier also grds. Luxemburg wo Fa Amazon ihren Sitz hat-
zuständig ist, sind besondere oder  ausschließliche Zuständigkeitsregeln aber nur als Ausnahmen für abschließend aufgeführte Fälle vorgesehen. Sie sind deshalb eng auszulegen und erlauben keine über die in der Verordnung ausdrücklich genannten Fälle hinausgehende Interpretation

Gemäß Art. 7 Nr. 2 EuGVVO kann eine "Person" - WAS ABER AUCH GGÜB EINER FIRMA GILT- , die ihren (Wohn-)Sitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates hat, in einem anderen Mitgliedstaat verklagt werden, wenn eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder wenn Ansprüche aus dieser Handlung den Gegenstand des Verfahrens bilden. In diesen Fällen ist das zuständige Gericht am Ort an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht.

ABER:
Dieser Art. umfasst nach ständiger Rechtsprechung des EuGH nur solche Klagen, bei denen eine Schadenshaftung des Beklagten geltend gemacht werden soll, die nicht an einen

 Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag

 im Sinne des Art. 7 Nr. 1 lit. A EuG

Eine Vertragsbeziehung schließt jedoch eine Anwendbarkeit des Art. 7 Nr. 2 EuGVVO aufgrund einer „unerlaubten Handlung" nicht grundsätzlich aus; enn auch bei einer solchen kann die Gegenseite ja eine Unerlaubte Handlung begangen haben, die SIE zu Schadensersatz berechtigt.
 
Sie müssen den Inhalt des geschlossenen Vertrages also von einem Anwalt vor Ort - den Sie beimLG ja ohnehin beauftragen müssten, da dort Anwaltszwang herrscht -  prüfen lassen, ob das vorgeworfene Verhalten rechtmäßig oder rechtswidrig ist, da diese Verpflichtung unabhängig von diesem Vertrag besteht.

Wenn ja könnte er zu einer Zuständigk des LG MÜNCHEN kommen.

Ich weise abschließend darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt.

Ich gehe vom Händlerstatus aus u. habe keine Kenntnis des Ursprungs des Schadensersatzansprüche.

Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten
Fällen ersetzen kann, ist jedoch rechtsverbindlich. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann aber möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Winkelmann


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