Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage Ihrer Schilderung und Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworte:
I. Leider geht aus Ihrer Schilderung nicht eindeutig hervor, ob Sie gegen den Verkäufer einen Gewährleistungsanspruch geltend machen, oder ob Sie den Hersteller aus einer Garantie in Anspruch nehmen. Da Sie unmittelbar mit den Verkäufer herangetreten sind, unterstelle ich, daß es hier um eine Gewährleistung geht.
II. Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung müssen Sie dem Verkäufer grundsätzlich die Möglichkeit einer Nacherfüllung (§ 439 BGB
) geben. Insoweit haben Sie die Wahl zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung, wobei Sie sich offenbar dafür entschieden haben, daß Ihre Konsole repariert werden soll (= Nachbesserung).
An diese Entscheidung sind Sie zwar zunächst gebunden. Zur Reparatur der Spielekonsole können - und sollten - Sie dem Verkäufer aber in der Tat eine angemessene Frist setzen, die angesichts der bereits verstrichenen Zeit mit zwei Wochen ausreichend bemessen sein dürfte.
Läuft diese Frist ohne die geschuldete Nacherfüllung ab, stehen Ihnen grundsätzlich Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer zu. Deshalb bestünde dann z. B. die Möglichkeit, die Konsole von einem Dritten reparieren zu lassen, und sodann vom Verkäufer die Kosten der Reparatur ersetzt zu verlangen.
Ich hoffe, daß Ihnen diese Auskunft weiterhilft. Bitte machen Sie bei Bedarf von der Möglichkeit Gebrauch, eine kostenlose Nachfrage zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Trettin
Rechtsanwalt
fea@trettin-rechtsanwaelte.de
www.trettin-rechtsanwaelte.de
Hallo,
danke für die schnelle und sehr ausführliche Antwort! :-)
Ich setz dann morgen ein Schreiben mit einer Frist von zwei Wochen auf. Muss das eine bestimmte Form haben? Oder reicht ein Brief ala "Ich setze Ihnen eine Frist von 2 Wochen, bis 01.07.2008, meine XBox mit Auftragsnummer ... zu reparieren.".
Von einem Dritten reparieren lassen, dürfte sich recht schwierig gestalten, da die XBox ja wiederum nur von Microsoft repariert werden kann und das kostet ja nix. Was für Alternativen bei den Schadensersatzansprüchen hab ich denn?
Und was soll ich machen, wenn der MediaMarkt die zwei Wochen Frist verstreichen lässt, ohne dass ich meine XBox wieder hab? :-(
Danke,
Enrico
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Es reicht aus, den Verkäufer schriftlich - am besten nachweisbar, z. B. per Einschreiben/Rückschein - dazu aufzufordern, die Spielekonsole innerhalb einer bestimmten Frist zu reparieren.
In dem Schreiben müssen Sie keine Konsequenzen für den Fall androhen, daß die Frist fruchtlos abläuft. Es empfiehlt sich aber, darauf hinzuweisen, daß Sie nach erfolglosem Fristablauf einen Rechtsanwalt einschalten, denn oftmals hat eine solche Ankündigung eine durchaus positive Wirkung.
Außerdem empfehle ich Ihnen, sich nach erfolglosem Ablauf der Frist tatsächlich an einen Kollegen Ihres Vertrauens zu wenden. Dann kann entschieden werden, wie Sie am besten weiter vorgehen. Denkbar wäre z. B., daß Sie weiterhin - notfalls mit gerichtlicher Hilfe - Ihren Nacherfüllungsanspruch verfolgen. Ob dies sinnvoll ist, kann ich derzeit naturgemäß (noch) nicht sagen.
Im Rahmen eines Schadensersatzanspruches wären Sie jedenfalls so zu stellen, wie Sie stehen würden, wenn der Verkäufer die Spielekonsole rechtzeitig nachgebessert hätte.
Ich hoffe, daß ich Ihnen weiterhelfen konnte und bin gerne bereit, Ihre Interessen gegenüber dem Verkäufer zu vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Trettin
Rechtsanwalt