Aufforderung zur vorlage eines gutachtens

14. Juni 2008 19:04 |
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Verkehrsrecht


Guten Tag,

ich weiblich 26 habe nun vor meinen FS zu machen,
nach einigen fahrstunden und den theori untericht (fertig) habe ich heute einen brief bekommen don de FS stelle.

ich soll ein gutachten vorlegen über die eignung zum führen von kraftfahrzeugen.

begründung,

am 19.10.2005 führ ich mit einen motorroller ohne gültigen FS und habe am 24.10 jemand ohne Fs fahren lassen.
ich habe nur eine frist bis 1.9 bekommen einen gutachten beizubringen.


meine frage:
ist das eine mpu??
mit was muss ich rechnen und ist eine vorbereitung notwendig??
ist es schwer dort ein positives gutachten zu bekommen??
dies sind meine einziegen straftaten.
Kann ich dies irgendwie vermeiden das ich diese untersuchung machen muss??

wegen das fahren ohne habe ich einen strafbefehl in höhe von 700 € bekommen
wegen fahrlässiges zulasses fahren ohne wurde ich verurteilt und muste 1000 € strafe bezahlen.

Sehr geehrte Fragestellerin,

kurz vorab zu Ihren Fragen:

ist das eine mpu??
Ja.

mit was muss ich rechnen und ist eine vorbereitung notwendig??
Mit einer Anamnese, einem "Reaktionstest" und einem ausführlichen Gespräch.

ist es schwer dort ein positives gutachten zu bekommen??
Das ist relativ.

Kann ich dies irgendwie vermeiden das ich diese untersuchung machen muss??
Nein.


Sehen Sie sich § 11 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) an:

(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 2 angeordnet werden,

...

bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder im Zusammenhang mit der Kraftfahrereignung stehen oder bei denen Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bestehen

...

(6) Die Fahrerlaubnisbehörde legt unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls und unter Beachtung der Anlagen 4 und 5 in der Anordnung zur Beibringung des Gutachtens fest, welche Fragen im Hinblick auf die Eignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen zu klären sind. Die Behörde teilt dem Betroffenen unter Darlegung der Gründe für die Zweifel an seiner Eignung und unter Angabe der für die Untersuchung in Betracht kommenden Stelle oder Stellen mit, daß er sich innerhalb einer von ihr festgelegten Frist auf seine Kosten der Untersuchung zu unterziehen und das Gutachten beizubringen hat; sie teilt ihm außerdem mit, dass er die zu übersendenden Unterlagen einsehen kann. Der Betroffene hat die Fahrerlaubnisbehörde darüber zu unterrichten, welche Stelle er mit der Untersuchung beauftragt hat. Die Fahrerlaubnisbehörde teilt der untersuchenden Stelle mit, welche Fragen im Hinblick auf die Eignung des Betroffenen zum Führen Kraftfahrzeugen zu klären sind und übersendet ihr die vollständigen Unterlagen, soweit sie unter Beachtung der gesetzlichen Verwertungsverbote verwendet werden dürfen. Die Untersuchung erfolgt auf Grund eines Auftrages durch den Betroffenen.

...

(8) Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen, oder bringt er der Fahrerlaubnisbehörde von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf sie bei ihrer Entscheidung auf die Nichteignung des Betroffenen schließen. Der Betroffene ist hierauf bei der Anordnung nach Absatz 6 hinzuweisen.


Ob eine Vorbereitung sinnvoll ist, hängt von Ihren Fähigkeiten und insbesondere davon ab, wie sehr Sie sich mit den Straftaten auseinander gesetzt haben. Es gibt Versprehen, dass Sie für 5.000 EUR garantiert die MPU bestehen, ec.. Ich halte dies fürunseriös. Googlen Sie MPU und lesen und lernen Sie! Es gibt verschiedene Fragen, die die Behörde im Rahemen der MPU geklärt wissen will. Bei Ihnen wird sie: "Ist zu erwarten, dass die Antragstellerin erneut Straftaten im Straßenverkehr begehen wird", heißen.

Es wird eine körperliche Untersuchung statt finden, man wird auf Ihre eventuelle Krankengeschichte zu sprechen kommen, Sie müssen einen Reaktionstest ableisten und Sie müssen sich ausführlich mit einem Verkehrspsychlogen unterhalten. Der wird fragen, wie es zu den Taten kommen konnte und was Sie getan haben, damit dies nicht mehr vorkommen kann. Völlig unvorbereitet sllten Sie den Termin nicht wahrnehmen. Viele Institutionen bieten ein "Vorgespräch" an, das kostet Geld, klärt aber auf und beruhigt in der Regel, bzw. zeigt auf, wo in etwa man steht. Lesen Sim Internet. Nach kurzem Suchen werden Sie das ein oder andere Gutachten finden.

Jetzt

Ergänzung vom Anwalt 14. Juni 2008 | 19:37

Jetzt wissen Sie, dass ich Ihre dritte Frage nicht beantworten kann.

Mit freundlichem Gruß

Henrik Momberger
Fachanwalt für Verkehrsrecht

www.punkte-flensburg.com

Tel.: 0211-94920657
Fax.: 0211-94920659

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