Versicherung Kündigung nicht angenommen?

8. Januar 2024 23:14 |
Preis: 50,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte bei der Signal Iduna 2 Versicherungen.
Eine Hausrats- und eine Zahnzusatzversicherung.
Da meine Frau unsere Versicherungen bei der HUK zusammengefasst hat,
musste ich meine alten Versicherungen kündigen.

Mein Kündigungsschreiben war wie folgt:
Mein Name mit Anschrift und nur der Versicherungs Nr. der Hausratsversicherung
im Briefkopf ganz oben.

Im Mittelteil, zitat: "Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich alle meine bestehenden
Verträge zum nächsten möglichen Zeitpunkt kündigen.
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung"

Dann noch ausgeschriebener Name mit Unterschrift.
Dies habe ich per E-Mail verschickt.

Nun wurde einige Zeit später meine Kündigung bestätigt. Allerdings hatte ich das zu diesem Zeitpunkt nicht weiter geprüft. Mitte 2023 ist mir dann aufgefallen, dass mir noch immer monatlich 30 Euro abgezogen werden. Wie sich herausgestellt hat, hat die Versicherung nur die Hausratsversicherung gekündigt, vermutlich da ich nur die eine Versicherungsnummer in der Kopfzeile hatte.

Deren Kundensupport meint Schriftlich zu mir, dass ihnen keine Kündigung der Zusatzversicherung vorliegt und ich diese noch erst kündigen muss.

Wie ist hier die Rechtslage, bin ich im Recht?
Kann ich mein zu viel eingezogenes Geld zurück verlangen?
Wie sollte ich nun weiter vorgehen?

Ich habe das Gefühl, dass deren Kundenberater gezielt nicht auf mich eingehen und so tun, als wäre das mein Fehler und nicht deren.

Ich bedanke mich für eine Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

9. Januar 2024 | 00:04

Antwort

von


(1142)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ihre Situation ist rechtlich nicht eindeutig und kann unterschiedlich bewertet werden.
Grundsätzlich ist es so, dass eine Kündigung immer eindeutig zugeordnet werden muss. In Ihrem Fall haben Sie nur die Versicherungsnummer der Hausratsversicherung angegeben, was dazu geführt hat, dass nur diese Versicherung gekündigt wurde.
Allerdings haben Sie in Ihrem Kündigungsschreiben ausdrücklich von "allen meinen bestehenden Verträgen" gesprochen. Dies könnte man so interpretieren, dass Sie damit auch die Zahnzusatzversicherung gemeint haben. Es wäre dann Sache der Versicherung gewesen, bei Unklarheiten nachzufragen.
Ob Sie im Recht sind, hängt also davon ab, wie ein Gericht diese Situation bewerten würde. Es könnte sowohl zu Ihren Gunsten als auch zu Gunsten der Versicherung entscheiden.
Was das zu viel eingezogene Geld angeht, so könnten Sie dieses zurückverlangen, wenn festgestellt wird, dass die Kündigung auch für die Zahnzusatzversicherung galt. Allerdings könnte die Versicherung argumentieren, dass sie Ihnen Leistungen zur Verfügung gestellt hat, für die Sie bezahlen müssen.

Es könnte auch sinnvoll sein, einen Ombudsmann für Versicherungen einzuschalten. Dieser kann als neutraler Vermittler zwischen Ihnen und der Versicherung agieren.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(1142)

Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Vertragsrecht, Strafrecht, Medizinrecht, Kaufrecht, Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Grundstücksrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119123 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die verständliche Antwort ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
sehr gut und umfassend. Sehr ausführliche Antwort. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Danke für die schnelle und umfangreiche Beantwortung meiner Frage ...
FRAGESTELLER