Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Situation ist rechtlich nicht eindeutig und kann unterschiedlich bewertet werden.
Grundsätzlich ist es so, dass eine Kündigung immer eindeutig zugeordnet werden muss. In Ihrem Fall haben Sie nur die Versicherungsnummer der Hausratsversicherung angegeben, was dazu geführt hat, dass nur diese Versicherung gekündigt wurde.
Allerdings haben Sie in Ihrem Kündigungsschreiben ausdrücklich von "allen meinen bestehenden Verträgen" gesprochen. Dies könnte man so interpretieren, dass Sie damit auch die Zahnzusatzversicherung gemeint haben. Es wäre dann Sache der Versicherung gewesen, bei Unklarheiten nachzufragen.
Ob Sie im Recht sind, hängt also davon ab, wie ein Gericht diese Situation bewerten würde. Es könnte sowohl zu Ihren Gunsten als auch zu Gunsten der Versicherung entscheiden.
Was das zu viel eingezogene Geld angeht, so könnten Sie dieses zurückverlangen, wenn festgestellt wird, dass die Kündigung auch für die Zahnzusatzversicherung galt. Allerdings könnte die Versicherung argumentieren, dass sie Ihnen Leistungen zur Verfügung gestellt hat, für die Sie bezahlen müssen.
Es könnte auch sinnvoll sein, einen Ombudsmann für Versicherungen einzuschalten. Dieser kann als neutraler Vermittler zwischen Ihnen und der Versicherung agieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
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