Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ja, grundsätzlich haben Sie als Anzeigenerstatter das Recht, über den Stand des Verfahrens informiert zu werden. Sie können sich daher an die zuständige Staatsanwaltschaft wenden und nach dem aktuellen Stand des Verfahrens fragen. Allerdings kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen nicht alle Informationen mit Ihnen teilt. Sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragt haben, kann dieser Akteneinsicht beantragen und Sie so über den genauen Stand des Verfahrens informieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.