Vertragsrecht Widerspruch Mahnbescheid
| 11. November 2023 19:11
|
Preis:
80,00 €
|
Beantwortet von
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt/Rechtsanwältin!
Am 21.10.2023 habe ich einen Mahnbescheid des Amtsgerichtes Stuttgart über 2 Rechnungen der LGG Steuerberatungs-Gesellschaft mbH erhalten.
Rechnung: 2201143 vom 06. 07.2020 in Höhe von 160,65€
Rechnung 22021598 vom 22.12.2020 in Höhe von 2243,15€
Ich habe am 28.10.2023 Widerspruch eingelegt da die Forderungen unrechtmäßig sind.
ich bitte Sie in einer Erstberatung zu prüfen, ob wir mit dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid eine realistische Chance habe vor Gericht Recht zu bekommen und ob Sie diesen Fall übernehmen könnten und mir empfehlen, was ich jetzt machen soll. Meine Rechtschutzversicherung hat die Deckungszusage abgelehnt mit der Begründung, dass ich für diesen Rechtsfall keinen Versicherungsschutz hätte. Was zu prüfen ist.
Mit welchen Kosten muss ich für diese Erstberatung rechnen und bei der Übernahme des Rechtsfalles rechnen?
Kurze Beschreibung und zeitlicher Verlauf :
Im September 2019 habe ich meine Steuerunterlagen in das Steuerbüro LGG Steuerberatungs-Gesellschaft-mbH in Stuttgart gebracht mit folgendem Auftrag. Erstellung der Steuererklärung 2018. Gleichzeitig sollte sich die LGG um die Umsatzsteuersonderprüfung und Rückforderung der zurückliegenden Jahre kümmern, da diese fälschlicherweise abgeführt wurden. Dazu lag dem Steuerbüro ein Bescheid des Regierungspräsidiums vor.
Das Steuerbüro hat dieses Thema mit dem Hinweis auf ein Urteil des niedersächsischen Finanzgericht Finanzgerichtes von 20.02.2020 nicht bearbeitet. 9Monate lang hatte die LGG meine Unterlagen und es ist nichts geschehen.
Am 06.07.2020 erhielt ich eine Rechnung der LGG in Höhe von 160,65€ für die Beantragung der Fristverlängerung beim Finanzamt, die vom Steuerbüro selbst verschuldet wurde. Daher verweigerte ich die Zahlung. Ende Juni 2020. Ich erhielt vom Finanzamt die Aufforderung einer Strafzahlung in Höhe von 600€, da noch keine Steuererklärung eingereicht wurde.
Da das Steuerbüro nicht in der Lage war mit den vorliegenden Unterlagen meine Steuererklärung zu erstellen, und zusätzlich nicht in der Lage waren das Thema der Umsatzsteuerbefreiung und Rückforderung zu bearbeiten wurde ich gezwungen mir ein neues Steuerbüro zu suchen.
Am 29.07.2020 habe ich der LGG die außerordentliche Kündigung mitgeteilt und dann am 03.08.2020 die Unterlagen persönlich in Stuttgart abgeholt.
Die Unterlagen habe ich dann in ein neues Steuerbüro, Hermann Schwenker in Herrenberg gebracht. Innerhalb von 2 Wochen war das Büro in der Lage mit den Ihnen vorliegenden Unterlagen, die Steuererklärung zu erstellen sowie die Umsatzsteuerkorrektur der zurückliegenden Jahre zu bearbeiten.
Ich erhielt daraufhin sehr zügig eine Umsatzsteuererstattung in Höhe von 22.000 Euro. Die Rechnungen für das Steuerbüro Hermann Schwenker wurden von mir alle bezahlt. Diese Kosten wären nicht nötig gewesen, wenn die LGG Ihren Auftrag erfüllt hätten.
Ich war dann sehr überrascht und hab das zunächst als Fehler der Buchhaltung der LGG verstanden, dass ich am 22.12.2020 eine Rechnung in Höhe von 2243,15€ erhalten habe. Die Behauptung der LGG, dass Sie die Steuererklärung sehr wohl erstellt, haben nur wegen fehlender Unterlagen nicht abschließen konnten, wird dadurch widerlegt, dass das neue Steuerbüro innerhalb von 14 Tagen mit den vorhandenen Unterlagen die Steuererklärung zum erfolgreichen Abschluss bringen konnte.
Mit freundlichen Grüßen