Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ja, Ihre Annahme ist korrekt. Die Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung beginnt grundsätzlich erst, wenn der Steuerbescheid für das entsprechende Jahr vorliegt und das Einkommen über der Freigrenze liegt.
Zur Bestimmung des Arbeitseinkommens aus selbstständiger Tätigkeit im Zusammenhang mit der Feststellung des regelmäßigen Gesamteinkommens ist auf den letzten (aktuellen) Einkommensteuerbescheid zurückzugreifen. Die daraus hervorgehenden Angaben sind vom Beginn des auf die Ausstellung des Steuerbescheides folgenden Monats an zu berücksichtigen. Änderungen des Arbeitseinkommens wirken sich dementsprechend erst dann (zeitverschoben) aus, wenn der nächste (aktuelle) Einkommensteuerbescheid ausgestellt wird
In Ihrem Fall wäre das voraussichtlich ab Oktober 2024, wenn der Steuerbescheid für 2023 erstellt wird.
Die Beitragspflicht endet grundsätzlich mit dem Ende der selbstständigen Tätigkeit, also mit der Abmeldung Ihres Gewerbes im April 2025. Allerdings kann es sein, dass Sie auch für das Jahr 2025 Beiträge zahlen müssen, wenn Ihr Einkommen in diesem Jahr ebenfalls über der Freigrenze liegt. Dies wird dann anhand des Steuerbescheids für 2025 festgestellt, der voraussichtlich im Jahr 2026 vorliegen wird.
Ab dem Jahr 2026 wären Sie dann wieder in der Familienversicherung versichert. Sie könnten allerdings auch für das Jahr 2025 familienversichert werden, wenn Sie nachweisen können, dass bis zur Gewerbeabmeldung in 04/2025 weniger Einnahmen erzielt wurden als es die Freigrenze erlaubt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Mohamed El-Zaatari
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Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari
Danke für Ihre Antwort.
Da der Aufgabegewinn auch als Einnahme gerechnet wird werde ich 2025 auch über die Freigrenze kommen. Habe ich Sie richtig verstanden dass dann die Beitragsplicht Ende 2025 endet und ich ab 2026 wieder kostenfrei in der Familienversicherung sein werde?
Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.
Das haben Sie richtig verstanden. Ab 2026 besteht wieder die Möglichkeit zur kostenfreien Familienversicherung.
Mit freundlichen Grüßen
El-Zaatari
Rechtsanwalt