Ablehnung eines Besucher-Visums für meine Thai-Freundin von der dts. Botschaft

26. Oktober 2023 19:56 |
Preis: 50,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von

Ich beziehe mich auf die Rechtsberatung vom 13.Nov.2020:
1.) VS:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Ist-eine-Heirat-mit-einer-Thailaenderin-auch-mit-einem-Besucher-Visum-moeglich--f352264.html
2.) VS:
https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=403187&nachfrage=1

Sehr geehrte(r) Rechtsanwältin/Rechtsanwalt für Ausländerrecht:
Wir haben nun leider eine Ablehnung des Besucher-Visums für meine Thai-Freundin von der deutschen Botschaft in Bangkok erhalten.

In dem Vordruck wird folgendes angegeben:

(x) 10.) Die vorgelegten Informationen über den Zweck und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts waren nicht glaubhaft.

(x) 13.) Es bestehen begründete Zweifel an Ihrer Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen.

Anmerkung:
zu : 10.)
Die eingereichten Nachweise zum Reisezweck erscheinen in der Gesamtschau wenig plausible. Es bestehen erhebliche Zweifel, dass der angegebene Reisezweck nur vorgeschoben sein könnte und das Visum zu einem anderen als dem angegebenen Zweck genutzt werden soll.
zu : 13.)
Es konnte keine ausreichende familiäre oder wirtschaftliche Verwurzelung in Thailand festgestellt werden. Es besteht daher Zweifel hinsichtlich Ihrer Rückkehrbereitschaft.

Kommentar/Frage:

Was können wir nun machen, ich möchte meine Freundin gerne nach Deutschland holen und wir haben auch schon alle Dokumente und Übersetzungen beim Standesamt hier in meinem Heimatort (Deutschland) eingereicht. Wir warten nur auf die Prüfung des OLG-Braunschweig um dann einen Heiratstermin vom Standesamt zu bekommen. Mir/uns ist klar, dass meine Thai-Freundin dann ersteinmal nochmal ausreisen muss um sie dann mit einem Ehegattin-Nachzug-Visum wieder einreisen zu können um Sie dann nachkommen lassen musss. Was können wir machen um die deutsche Botschaft in Bangkok davon zu überzeugen, das alles mit "rechten Dingen" zugeht?

PS: Die Einladung nach Deutschland wurde von Ihrer Freundin hier in Deutschland eingereicht, wo Sie später, wenn wir verheiratet sind, dann auch in Vollzeit inkl. Sozialabgaben (16,-Euro/Std.) als Thai-Massage Praktikantin fest angestellt sein wird.

Einsatz editiert am 27. Oktober 2023 12:09

27. Oktober 2023 | 12:51

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Es tut mir leid zu hören, dass das Visum Ihrer Freundin abgelehnt wurde. Die Begründungen der Botschaft sind typisch und zeigen, dass sie Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Reisezwecks und der Rückkehrbereitschaft Ihrer Freundin haben.

Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können, um die Botschaft von der Glaubwürdigkeit Ihrer Pläne zu überzeugen:


1. Sie sollten gegen die Ablehnung Remonstration einlegen.

2. Dort sollten Sie eine klare und detaillierte Dokumentation vorlegen: Stellen Sie sicher, dass alle eingereichten Dokumente klar und detailliert sind. Sie sollten den genauen Reisezweck, die Dauer des Aufenthalts und die Pläne für die Rückkehr nach Thailand klar darlegen.

2. Nachweis der Bindung an Thailand: Die Botschaft möchte sicher sein, dass Ihre Freundin starke Bindungen an Thailand hat, die sie dazu veranlassen, nach dem Besuch in Deutschland zurückzukehren. Dies kann durch den Nachweis von Familienbindungen, Eigentum, einer festen Anstellung oder anderen Verpflichtungen in Thailand erfolgen.

3. Nachweis der finanziellen Mittel: Ihre Freundin muss nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt in Deutschland verfügt. Dies kann durch Bankauszüge, Gehaltsabrechnungen oder einen Nachweis über Ihre finanzielle Unterstützung erfolgen.

4. Nachweis der Heiratsabsicht: Wenn Sie beabsichtigen, zu heiraten, sollten Sie dies durch entsprechende Dokumente nachweisen, wie z. B. die Bestätigung des Standesamts über die eingereichten Heiratsdokumente und gemeinsame Fotos, Whatsappkorrespondenz um einer Scheinehe entgegenzutreten.

Mit freundlichen Grüßen


Jan Bergmann
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 27. Oktober 2023 | 16:36

Herzlichen Dank für Ihre Auskunft.
Meine Freundin macht jetzt eine Remonstration.
Aber zu ihrem Punkt. 4.) Hab ich noch eine Frage. Wir haben die Heiratsdokumte beim Standesamt abgeben und hoffen das wir zu der Vorgang-Nr. Kopien erhalten. Die Unterlagen sind im Moment beim OLG Braunschweig eingereicht, aber leider haben wir keine gemeinsamen Fotos, nur WhatsApp Korrespondenz. Meine Frage lautet : Was ist eine "Scheinehe" im rechtlichen Sinne und wie können wir dass widerlegen bzw. beweisen das wir uns lieben und aus freien Willen heiraten wollen?

PS. Ich bin 63 Jahre alt und habe 6 Beipässe nach einem Herzinfarkt und meine Freundin und ich möchte mich im Alter und Alltag unterstützen und sie möchte auch noch ihrem Beruf als Thai Massage Praktikantin (feste Anstellung in der Praxis bei ihrer Freundin garantiert! ) nachgehen und ihr eigenes Geld verdienen.
Sie war auch schon einmal länger (2-3 Jahre) in Deutschland und hatte hier Germanistik, Geschichte und Sozialwesen studiert, leider hat sie ihren Abschluss in Geschichte nicht bestanden.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. November 2023 | 22:03

Eine Scheinehe im rechtlichen Sinne liegt vor, wenn die Ehe nur zum Zweck der Erlangung eines Aufenthaltstitels geschlossen wird und keine eheliche Lebensgemeinschaft besteht oder beabsichtigt ist. Die Beweislast für das Vorliegen einer Scheinehe liegt grundsätzlich bei der Behörde. Sie muss also nachweisen, dass es sich um eine Scheinehe handelt.

Allerdings kann die Behörde bei bestimmten Anhaltspunkten, wie einem erheblichen Altersunterschied, fehlender gemeinsamer Sprache oder fehlendem persönlichen Kennenlernen, eine sogenannte "Vermutungsehe" annehmen. In diesem Fall müssen Sie nachweisen, dass es sich um eine echte Ehe handelt.

Dies kann durch verschiedene Mittel geschehen, wie zum Beispiel durch gemeinsame Fotos, Korrespondenz, Zeugenaussagen von Freunden und Bekannten, gemeinsame Reisen etc. Auch die Tatsache, dass Ihre Freundin bereits in Deutschland studiert hat und Deutsch spricht, spricht gegen eine Scheinehe.

Zudem kann es hilfreich sein, wenn Sie darlegen, warum Sie sich trotz des Altersunterschieds für ein gemeinsames Leben entschieden haben. Ihre gesundheitliche Situation und der Wunsch Ihrer Freundin, Sie im Alltag zu unterstützen, könnten hierbei eine Rolle spielen.

Ich empfehle Ihnen, sich bei der Erstellung der Remonstration von einem Rechtsanwalt unterstützen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Punkte berücksichtigt werden.

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