Guten Tag,
grundsätzlich gilt, dass ein Verkäufer verpflichtet ist, über erhebliche Mängel oder Schäden, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs erheblich mindern, aufzuklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Käufer nach solchen Mängeln oder Schäden fragt.
In Ihrem Fall wurde das Fahrzeug als "nicht unfallfrei" verkauft, was eine eindeutige und konkrete Angabe ist, aufgrund derer Sie wussten, dass das Fz einen Unfall hatte.
Sie können dahingehend argumentieren, dass der Verkäufer Sie über den Umfang des Unfallschadens hätte aufklären müssen, insbesondere da Sie nach den Unfällen gefragt haben. Ein Schaden von 15.000-16.000€ ist erheblich und könnte den Wert des Fahrzeugs deutlich mindern.
Zudem hat er entweder nicht alle Unfälle geschildert oder deren Umfang verharmlost, letztlich also Ihre entsprechenden Fragen unrichtig beantwortet.
Ob Sie den Kaufvertrag rückabwickeln oder anfechten können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu zählen unter anderem die genauen Umstände des Verkaufs, der genaue Wortlaut des Kaufvertrags und die Frage, ob der Verkäufer den Umfang des Schadens kannte oder kennen musste.
Ich empfehle Ihnen daher, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der sich auf Vertragsrecht spezialisiert hat. Dieser kann Ihren Fall genauer prüfen und Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren. Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Einschätzung darstellt
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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