Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:
Sollte das Widerrufsrecht bereits abgelaufen sein, wenn das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, dann wird die Bank aller Voraussicht nach die Gebühren Ihnen auferlegen.
Von dem Nachbarn ist wahrscheinlich vorab keine verbindliche Auskunft zu erlangen, ob das Vorkaufsrecht ausgeübt wird, oder nicht.
Es würde sich daher empfehlen mit der Bank eine entsprechende vertragliche Gestaltung zu vereinbaren.
Einerseits ist es natürlich im Rahmen der Vertragsfreiheit grundsätzlich möglich das Widerrufsrecht entsprechend zu verlängern, z.B. auf den Ablauf der Frist für das Vorkaufsrecht.
Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, daß die ganze Kreditfinanzierung unter die auflösende Bedingung gestellt wird, daß der Nachbar sein Vorkaufsrecht nicht ausübt.
In diesem Fall wäre (derzeit) ohnehin kein Kredit notwendig, daher sollte der Kreditvertrag auch erst gar nicht in Kraft treten.
Ich würde Ihnen empfehlen diese Möglichkeiten mit ihrer Bank zu besprechen, ein wirksamer Kreditvertrag – mit anschließender Auflösung - macht keinen Sinn, solange nicht klar ist, ob der Kaufvertrag überhaupt zustande kommt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
21. September 2023
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21:42
Antwort
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