Provisionssicherung bei Vorkaufsrecht

20. September 2023 11:04 |
Preis: 45,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Ich möchte einmal für mich abschließend erfragen.

Bei der Veräußerung einer Immobilie schließe ich mit beiden Parteien einen provisionspflichtigen Vertrag ab.
Macht jetzt die Gemeinde, oder die Stadt, Gebrauch von ihrem Vorkaufsrecht, verliere ich meinen Provisionsanspruch auf der Käuferseite, da die Gemeinde ja in den Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer nach Beurkundung eintritt.

Wie kann ich sicherstellen, dass auch die Gemeinde die Provision zahlen muss. Ist ein Vertrag zu Gunsten Dritter in der Urkunde verbindlich für die Gemeinde?

Über eine Antwort, ob sich in dem Szenario die Provision überhaupt sichern lässt, und wenn ja wie (wenn es diese gibt, gerne eine Standardformulierung mitsenden), bedanke ich mich im voraus.

20. September 2023 | 12:35

Antwort

von


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Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

In der Tat taucht bei Ausübung des Vorkaufsrechtes für Sie das Problem auf, dass der Käufer die Provision nicht zahlt, weil die Maklertätigkeit für ihn letztlich wirtschaftlich wertlos war. Der Vorkaufsberechtigte wendet ein, mit Ihnen keinen Maklervertrag geschlossen zu haben.

Sie müssen daher Ihren Provisionsanspruch im notariellen Kaufvertrag dergestalt absichern, dass Sie einen Passus aufnehmen lassen, wonach Sie daraus unmittelbar einen Provisionsanspruch gegen den Käufer haben.
Aus dieser Klausel muss eindeutig hervorgehen, dass Ihnen ein eigener Anspruch gegen den Käufer zustehen soll.

In diesem Fall wird diese Zahlungspflicht, weil ein echter Vertrag zugunsten Dritter, vom Vorkaufsberechtigten mit übernommen, und er wird zahlungspflichtig, vgl. dazu BGH, Urteil vom 14.12.1995, Az.: III ZR 34/95.

Mit freundlichen Grüßen



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