vorhandener Feldweg wird vom Landwirt entfernt

| 16. September 2023 17:40 |
Preis: 40,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Wir haben hier nebenan einen Feldweg, den es seit mehr als 50 Jahren schon gibt und in alten Karten als Preußischer Weg oder Alter Kirchenweg eingetragen ist. Er wird von vielen Spaziergänger seit Jahrzehnten schon benutzt. Nun wurde dieser Feldweg von dem Landwirt, der das Grundstück gepachtet oder gekauft hat ,wurde umgepflügt, also zerstört und ist nicht mehr vorhanden.
Als Hinweis noch, ich wohne in NRW und laut meine Recherche hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden, falls ein Wald-, Feld-, Fussweg schon vor dem Strassengesetz 1964 vorhanden wa,r zählt er als gewidmet!

Meine Frage : Ist dieses rechtens? Gilt dieses auch in NRW?

16. September 2023 | 18:12

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ja, es kann in der Tat eine Widmung als öffentlicher Weg gegeben sein, aber nur unter engen und bestimmten Voraussetzungen.

Soweit eine derartige Widmung - wie im vorliegenden Fall - nicht nachweisbar sein sollte, was Sie beim Straßenamt jederzeit anfragen können, kann auf die Widmung durch Rechtsvermutung kraft unvordenklicher Verjährung geschlossen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Weg nachweislich seit 40 Jahren vor Inkrafttreten des Straßengesetzes als öffentlicher Weg benutzt wurde und für die vorausgegangenen 40 Jahre eine gegenteilige Erinnerung nicht feststellbar ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.12.1992 - 5 S 315/90 -, VBlBW 1993, 183).

Das sollte jetzt hier vom Straßenamt auf Ihre Veranlassung (und die von Nachbarn ggf.) geprüft werden.

Ggf. langen die damaligen Eintragungen schon aus, die Sie erwähnt haben.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Bewertung des Fragestellers 17. September 2023 | 20:40

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Danke für die Antwort, ich werde mich an das Strassenamt wenden und es dann hoffentlich klären

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 17. September 2023
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