Maklercourtage

22. Mai 2008 11:38 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag,
wir arbeiten seit 1 Jahr in der Immobilienbranche. Das Problem:
-Eine Mieterin sucht per Anzeige einen Nachmieter für ihre Wohnung,da sie früher aus dem Vertrag möchte wie 3 Monate Vorschrift ( wurde vom Vermieter mündlich genehmigt )
- da die Mieterin arbeitstätig ist und Ihre Interessenten immer vom Vermieter abgelehnt wurden, bieten wir ihr unsere Hilfe an und nach 7 Besichtigungen, haben wir einen potient. Mieter gefunden, der mit uns einen Maklervertrag bei Besichtigung unterschrieben hat, indem wir hinweisen, daß wir eine Maklercourtage bei Abschluss begehren.
- der Vermieter unterschreibt den Mietvertrag mit Herrn x und alles wäre perfekt. ( Nachverhandlungen waren noch notwendig da eine Kaution hinterlegt werden sollte, wußten wir aber nicht, da die vorherige Mieterin keine gezahlt hat )
- nach der tefef. Kontaktaufnahme durch uns mit dem Vermieter, um den neuen Mieter vorzustellen, war der Vermieter zwar nicht begeistert da er ja keinen Auftrag gegenüber uns erteilt hat, nahm aber gerne unseren Mieter.
- Nach Erlaß der Rechnung zur Maklerprovision gegenüber dem neuen Mieter, ließ dieser zu erkennen daß er diese nicht zahlen werde, da der Vermieter gemeint hat, das er dies nicht brauche.
- Wir fragten beim Eigentümer nach, der beschimpfte uns und meinte er würde uns verklagen, wenn wir Provision gegenüber dem neuen Mieter verlangen, **** Kann er das? **** Er hätte doch den Mietvertrag nicht unterschreiben brauchen ?

22. Mai 2008 | 12:05

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,


der Vermieter kann Sie nicht verklagen, wenn Sie berechtigt die Provision vom Mieter verlangen. Und dieses ist der Fall, da ja nach Ihren Angaben der Maklervertrag unterzeichnet worden ist.

Daher sollten Sie die Ansprüche nach Ihrer Schilderung durchsetzen können; die "Drohung" des Eigentümers und Vermieters ist vollkommen haltlos.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


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