Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage, wie folgt:
Um sicherzugehen, würde ich Sie bitten, mir Ihren Mitvertrag einmal hier hochzuladen.
Nach Ihren aktuellen Angaben sehe ich es so, dass jeweils zum 31.03. des Jahres gekündigt werden kann, mit der Dreimonats-Frist. Folglich müsste eine Kündigung bis um 31.12. des Vorjahres zugehen.
Aber, wie gesagt, senden Sie mir gerne den zugrundeliegenden Vertrag für eine weitere Prüfung.
Mit freundlichen Grüßen,
Rechtsanwältin Müller
Antwort
vonRechtsanwältin Yvonne Müller
Auf der Rinne 43
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel: 03606 506459
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Yvonne-Mueller-__l108560.html
E-Mail: