Sehr geehrter Herr Fragesteller,
stellen die zur Geschäftsführung einer juristischen Person den Insolvenzantrag nicht gem. § 15a InsO rechtzeitig, so geraten sie persönlich in die Haftung. Rechtzeitig ist der Antrag, wenn die Zahlungsunfähigkeit nicht länger als 3 Wochen besteht. Die Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn mehr als 90% der fälligen Verbindlichkeiten nicht binnen der kommenden 3 Wochen gezahlt werden können. Die Haftung trifft die Geschäftsführer gem. § 826 BGB aufgrund sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung. Fraglich ist jedoch in Fällen der Insolvenzverschleppung der Nachweis der Zahlungsunfähigkeit. Ist man Insider (wie Sie) so gelingt dieser Nachweis möglicherweise leichter. Für einen Gläubiger sind die Verbindlichkeiten oft nicht gut einzuschätzen. Ist die Gesellschaft bereits insolvent, so haben die entsprechenden Berater darauf hinzuwirken, dass ein insolvenzantrag gestellt werden solle. Das trifft insbesondere auf Steuerberater zu. Hierzu hat der BGH 2016 strenge Anforderungen aufgestellt. Die persönliche Haftung liegt bei sämtlichen zur geschäftsführung beauftragten Personen, u.U. aber auch bei Aufsichtsgremien vor, weil auch diese gem. § 15 InsO angtragsbefugt sind, wenn sie wissen, dass die Geschäftsführung ihre Verpflichtungen verletzt und trotz ihrer Verpflichtung keinen Insolvenzantrag stellt. Gern beraten wir Sie zu diesem komplexen Fall weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Clausen§Kollegen
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in einem Haus!
Insolvenz Durchgriffshaftung unerlaubte Handlung
Ich war ca. 5 Jahre AR in einer AG bis Anfang diesen Jahres. Grund meines Ausscheidens war, daß der Vorstand nicht den Rat des AR befolgt hat Veröffentlichungen der Jahresabschlüsse vorzunehen und u.a. Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit anzumelden. Die AG ist und war zahlungsunfähig, da die bereits entstandenenAR Vergütungen nicht mehr gezahlt werden koennen ca 130 Teur. Nach Ausscheiden asl AR habe ich den Vorstand gebeten mir Auskunft zu geben was mit meiner Forderung ist. Der hat mit per Mail geschrieben er wuerde Insolvenz am naechsten Tag anmelden so das meine Forderungen nicht gezahlt werden koennen. Ich habe daraufhin ein anhaengiges Mahnverfahren nicht geridhtsreif werden lassen. Nun stellt sich heraus das nach einem halben Jahr immer noch keine Insolvenz angemeldet wurde. Ich würde also bewusst belogen, damit ich kein Gerichtsverfahren durchführe. Was kann ich gegen den Vorstand machen um diesen in die Haftung zu nehmen.
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