Mutter lösst trotz Vereinbarung Säugling nicht zu mir!

| 9. Juli 2023 19:06 |
Preis: 72,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


20:22

Guten Abend,

ich bin alleinerziehender Vater eines 8 jährigen gewesen und habe vor 8 Monaten mit meiner neuen Verlobten eine Tochter bekommen. Anfangs lief alles super, bis die KM immer mehr in Depressionen verfiel und über das Gefühl sprach „zu ertrinken" und „ihre Welt wäre grau". Kurz darauf hat sie sich unerwartet getrennt und hat sich eine Wohnung angemietet, die 15 KM entfernt liegt, obwohl ihr Arbeitsplatz in der Stadt ist inder wir leben. Auch die KiTa und KiGa Anmeldungen sind hier.

Mit dem Auszug hat sie das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht veantragt. Ich benötige eine ehrliche Meinung und muss dazu erwähnen, dass es keinen konkreten Grund für die Trennung und auch nicht für diesen Antrag gibt. Sie selbst sagte vor dem Jugendamt, dass ich ein sehr guter Vater bin. Dort haben wir uns auch darauf einigen können, dass wir eine 50/50 Lösung haben werden. Die KM möchte jedoch nicht, dass unsere Tochter bei mir und ihrem Bruder über Nacht bleibt, ihr Begründung ist, dass dies die Mutter-Kind Bindung stören würde. Trotzdem hat sie der 50/50 Lösung zugestimmt bis zu Gerichtsverhandlung.

Ständig wollte die KM nach Spanien ohne mich als sie nur 4 Monate jung und selbst völlig überfordert war. Eine Spanische Rechtsberatung hat sie auch, ich habe die Sorge, dass sie als erstes das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben will und als 2. Schritt das Land mit ihr verlassen möchte. Ständige Eskalationen vor den Kindern und ständige androhungen von Kidnesentzug haben bereits die Beziehung stark belastet.

Plötzlich erhielt ich eine Nachricht, dass sie mir unsere Tochter nicht mehr herausgeben wirs bis zur Gerichtsverhandlung und sich nicht mehr an diese Vereinbarung halten möchte. Einen Mediationstermin, dem sie ebenfalls zugestimmt hat, hat sie nun ebenfalls abgesagt, „sie hötte wichtigeres" zu tun. Die Vater-Kind Bindung und die Bindung zu ihrem Beuder ist unglaublich stark, aktuell sind wir dieser Willkür ausgesetzt, weder das Jugendamt, noch die Polizei wollen, oder können helfen, da keine unmittelbare Gefährdung gegeben ist. Die Bindung und jede Anstrenungung für unsere Tochter wird boykottiert und wir alle sind Ihrer Willkür ausgesetzt. Einen eilantrag bei Gericht haben wir gestellt, jedoch kann das bis zu 3 Wochen dauerun und meine Tochter mit 7 Monaten ist den täglichen Kontakt zu uns gewohnt. Durch ihre Depression war die Bindung zu mit immer störker und das war ihe schon immer ein Dorn im Auge.

Ich möchte wissen, was ich tun kann um so schnell wie möglich dieser bewussten Entwöhnung meiner Tochter entgegen zu treten kann und welche rechtliceh Schritte möglich sind die zu einer schnellen Änderung der Situation beitragen. Ich möchte keine Polizei vor ihrer Haustüre haben, da ich sie von jedem Stress fernhalten möchte, aber aktuell geht es uns sehr schlecht und ich weiss das unserer Tochter und vor allem mein Sohn extrem darunter leiden.

Ich bin über jede Hilfe mehr als Dankbar.

Liebe Grüsse

9. Juli 2023 | 19:55

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

da derzeit keine konkrete Gefährdung für die Tochter vorliegt, werden Sie die Entscheidung über den Eilantrag abwarten müssen.

Mir ist schon bewusst, dass für Sie diese Antwort nicht befriedigend ist. Aber ich kann Ihnen auch keine Hoffnungen machen, die sich dann nicht erfüllen werden.

Die Tochter kann nur dann von der Mutter getrennt und in Obhut genommen werden, wernn für die Tochter eine konkrete Gefährungslage besteht und das ist leider nach Ihrer Darstellung nicht der Fall.

Nach Ihrer Darstellung ist keine Vernachlässigung der Tochter erkennbar, die die Gesundheit dieser gefährdet.

Dass die Tochter vermutlich unter der Trennung von Ihnen leidet, reicht leider allein nicht aus um ein sofortiges Eingreifen zu rechtfertigen.

Sie können aber versuchen, beim Gericht eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zu erreichen. Das Gericht kann dieses Vorgehen wählen, wenn das Kindeswohl stark beeinträchtigt wird. Das wird hier der Fall sein, da die Tochter unter der Trennung leiden wird.

Aber auch das allein reicht nicht.

Es wird daher die Erkrankung der Mutter angeführt werden. Offenbar bedindet sich die Mutter in der irrigen Annahme, die Mutter-Kind-Bindung würde beeinträchtigt werden. Da die Mutter bereits angedeutet hat, nach Spanien zu verziehen, muss eine schnelle Entscheidung getroffen werden. Der angedrohte Kindesentzug ist unbedingt zu beachten und dieses muss dem Gericht auch verdeutlicht werden.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle



Rückfrage vom Fragesteller 9. Juli 2023 | 20:09

Vielen Dank für die ausfürhliche Antwort. Seit ganzen 3 Monaten, leben wir bereits die 50/50 Lösung. Dem Wohl unserer Tochter schadet das mit Sichherheit und es ist hier ganz klar die Bindungstoleranz der Mutter anzuzweifeln. Ich darf meine Tochter aktuell nicht einmal für eine Stunde besuchen kommen. Mein Sohn weint jeden Tag und ist bereits was Trennungen angeht stark traumatisiert. Hier wird bewusst das Herz von Kleinkindern gebrochen und verzeihen sie mir die Emotionen, aber ich habe mit den Status „Mutter" mit meinem Sohn mit Schweiss und Tränen verdient. Ich kann nicht fassen, dass ein Baby einer so Bindunsintoleranten Mutter so ausgesetzt werden kann, trotz schriftlicher Vereinbarung beim Jugendamt, ohne einen Grund der Gefährdung. Ich bin extrem verzweifelt und kann meinen beiden Kinder vor der Willkür der Mutter nicht schützen.

Gibt es noch irgendetwas, einen Hebel, eine Idee, irgendwas das ich tun könnte. Z.B. zu versichern, dass ich bis zur Gerichtsverhandlung auf die Übernachtungen verzichte, nur damit wir uns wenigestens wieder in die Arme nehmen können?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. Juli 2023 | 20:22

Sehr geehrter Ratsuchender,

leider hat die schriftliche Vereinbarung vor dem Jugendamt nicht die rechtliche Bedeutung, dass die Vereinbarung mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden kann. Das ist nur mit einer gerichtlichen Entscheidung möglich.

Ich kann Ihre derzeitige Situation nachvollziehen. Das Gefühl der Ohnmacht ist sehr belastend. Auch mit ansehen zu müssen, wie der Bruder leidet, ist schwer auszuhalten. Aber alleine die Bindungsintoleranz der Mutter rechtfertigt leider die Inobhutnahme der Tochter nicht.

Natürlich können Sie versuchen, die Mutter zumindest zu einem Umgang ohne Übernachtung zu bewegen. Das wäre eine Zwischenlösung bis zur Entscheidung des Gerichts. Aber auch dieses können Sie nicht zwangsweise durchsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle



Bewertung des Fragestellers 9. Juli 2023 | 23:39

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Auch wenn mir die Einschätzung nicht gefällt, ist die Anwältin super engagiert und gibt ausfühliche Antworten, die zudem gut begründet sind. Aus meiner Sicht eine Top Anwältin, die alle Möglichkeiten in die Waagschale legt!

Vielen Dank ⭐⭐⭐⭐

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 9. Juli 2023
5/5,0

Auch wenn mir die Einschätzung nicht gefällt, ist die Anwältin super engagiert und gibt ausfühliche Antworten, die zudem gut begründet sind. Aus meiner Sicht eine Top Anwältin, die alle Möglichkeiten in die Waagschale legt!

Vielen Dank ⭐⭐⭐⭐


ANTWORT VON

(2984)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht