neues Auswanderungsgesetzes: Aufenthaltserlaubnis für Eltern?

29. Juni 2023 01:00 |
Preis: 53,00 € |

Ausländerrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin eine IT-Spezialistin aus dem Iran und lebe und arbeite seit 2008 in Deutschland. Zusammen mit meinem deutschen Ehemann und unserem zweijährigen Kind habe ich hier meinen Lebensmittelpunkt gefunden. Inzwischen besitze ich auch die deutsche Staatsbürgerschaft.

Meine Eltern sind beide knapp 80 Jahre alt und leben noch im Iran. Angesichts des neuen Auswanderungsgesetzes von 2023 frage ich mich, ob es Erleichterungen gibt, die es mir ermöglichen, meine Eltern zu mir zu holen, damit sie mit uns wohnen. Wenn ja, welche genau?

Es ist selbstverständlich, dass ich alle ihre entstehenden Kosten selbst decken werde.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,

T. K.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Elternnachzug zu volljährigen Deutschen kann nach der derzeitigen Gesetzeslage nur erfolgen, wenn dies zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist (§ 36 AufenthG). Eine diesbezügliche Erleichterung der Voraussetzung ist durch den Gesetzgeber nach den mir vorliegenden Informationen nicht geplant. Insofern können Ihre Eltern einen Nachzug nur mit Erfolg beantragen, wenn ein besonderer Härtefall nachgewiesen wird. Typischerweise erfolgt ein solcher Elternnachzug z.B. bei der Pflegebedürftigkeit der Eltern.

Andere Möglichkeiten des Nachzugs der Eltern aufgrund der familiären Beziehung bestehen leider nach der geltenden Gesetzeslage nicht.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen
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- Rechtsanwalt -

Rückfrage vom Fragesteller 30. Juni 2023 | 08:08

Hallo Herr Rechtsanwalt,

vielen Dank für Ihre Antwort. Mir war bereits bewusst, dass derzeit nur in Härtefällen der Nachzug der Eltern möglich ist. Meine Frage bezog sich darauf, wie sich diese Situation des Elternnachzugs nach dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz gestalten wird, das erst vor 7 Tagen vom Kabinett beschlossen wurde. In diesem Gesetz sind einige Vereinfachungen für den Nachzug von Eltern und sogar Schwiegereltern vorgesehen. Sind Ihnen dazu Informationen bekannt? Oder zumindest, wie lange es in der Regel dauert, bis ein solches Gesetz in Kraft tritt?

Beste Grüße und vielen Dank,

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. Juni 2023 | 10:27

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Nachfrag.

Unter nachfolgendem Link finden Sie den angenommenen Gesetzesentwurf.

https://dserver.bundestag.de/btd/20/065/2006500.pdf

Darin sind keine Vereinfachungen im Hinblick auf den Elternnachzug vorgesehen. Unabhängig davon betrifft die Fachkräfteeinwanderung nur Ausländer, jedoch nicht Deutsche. Sie gaben indes an, dass Sie Deutsche sind, sodass die Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung auf Sie keine Anwendung finden.

Mit freundlichen Grüßen
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- Rechtsanwalt -

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